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1. Das System der Gesetzlichen Krankenversicherung in der derzeitigen Form ist gescheitert. Stark erweiterte diagnostische Möglichkeiten und eine Ausweitung der Arztzahlen lassen eine Maximalversorgung aller Patienten in der gewohnten Form nicht länger zu.
2. Deshalb muss eine Grundversorgung neu definiert werden, die von den Gesetzlichen Krankenkassen zu tragen ist.
3. Diese Grundversorgung muss in ihrem Umfang deutlich unter dem derzeitigen Leistungsumfang liegen.
4. Darüber hinausgehende Leistungen müssen mit einem Selbstbehalt versehen werden. Insbesondere aufwendige diagnostische und therapeutische Verfahren wie Computertomographien, Kernspintomographien, Angiographien und viele weitere Untersuchungen sowie Kuraufenthalte und stationäre Krankenhausaufenthalte müssen durch Selbstbehalte mitfinanziert werden.
5. Dadurch entsteht eine Kostenkontrolle und damit ein Regulativ, wie es im Bereich der privaten Krankenversicherungen seit Jahren erfolgreich eingesetzt wird. Höchstgrenzen sind dabei denkbar.
6. Diese Selbstbehalte müssen für alle Bevölkerungsgruppen gelten. Jedoch müssen die Selbstbehalte veränderlich gestaltet werden, abhängig vom finanziellen Volumen des Versicherten.
7. Daraus folgend sollen die Krankenkassenbeiträge erheblich abgesenkt werden. Die Differenz zu den heutigen Beiträgen finanzieren die Selbstbehalte.
8. Jedem Versicherten werden von gesetzlicher und privater Seite Aufbaumodule zur Verfügung gestellt, die den individuellen Versorgungsansprüchen entsprechen. Beispielsweise kann die naturheilkundliche Behandlung ein Modul sein, ebenso wie Zweibettzimmer, Chefarztversorgung etc. durch ein Aufbaumodul versichert werden.Dadurch entsteht mehr Selbstverantwortung und Individualität im Gesundheitswesen.
9. Eine klare Vorgabe macht ein (aberwitziges) Instrument, wie es die Kassenärztliche Vereinigung ist, überflüssig. Die Rückkehr zu festen Honoraren für die ärztlichen Leistungen lassen in diesem Falle zwar Einkommen sinken, jedoch ist wieder eine klare Kalkulation und somit eine wirkliche Unternehmerschaft in der Arztpraxis möglich.
10. Durch klare Verhältnisse steht endlich wieder der Patient im Mittelpunkt des ärztlichen Interesses, nicht Verwaltungsarbeit mit Budgets, Bonuspunkten, Maluspunkten, Sondergruppen und Ähnlichem.
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