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Ein Privatarzt hat genauso Medizin studiert und eine staatliche Zulassung als Arzt erhalten wie ein Kassenarzt. Der Unterschied zum Arzt mit Kassenbindung ist, dass der Privatarzt keine vertragliche Abhängigkeit mit irgendeiner Krankenkassen möchte. Er ist stolz darauf frei und unabhängig zu arbeiten und ist nicht bereit, sich von irgendeiner Kasse einengen zu lassen. Deshalb lehnen die Privatätzte jegliche Vertragsarzttätigkeit generell ab.
Viele Ärzte haben ihren Kassenvertrag bewusst abgegeben, oder gar nicht erst beantragt und arbeiten nur noch als Privatarzt. Die Gründe hierfür sind vielfältig.
Die Gründe für einen Verzicht auf eine Vertragsbindung sind ein Gewinn für alle:
1. Viele Spezialisten und hoch qualifizierte Mediziner haben ihre Kassenbindung aufgegeben, oder gar nicht erst beantragt, da sie die Restriktionen der gesetzlichen Krankenversicherung derart in ihrer Arbeit eingeschränkt haben, dass sie so für sich entschieden haben. Sie wollen unabhängig, zum Wohle des Patienten arbeiten.
2. Viele Ärzte ziehen es vor, nur noch gegen Kostenerstattung zu arbeiten, weil sie durch Erfahrung und hohen Leistungsstandard über einen genügend großen Patientenstamm verfügen und so Vorteile durch diese Entscheidung haben.
3. Angesichts der Tatsache, dass die gesetzliche Krankenkasse nur geringe „Kopfpauschalen“ für die Behandlung ihrer Mitglieder an Kassenärzte zahlt und deren Leistung damit nicht angemessen vergütet werden kann, muss ein Kassenarzt in vielen Fällen einen niedrigeren medizinischen Behandlungsstandard anbieten. Ein Privatarzt stellt keine überteuerten Rechnungen, er lässt sich seine höherwertige medizinische Behandlung angemessenen nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte bezahlen.
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