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Die Behandlung der Patienten muss wieder zurück zur nachvollziehbaren Einzelleistungsvergütung, die der Patient versteht und kontrollieren kann, so wie jede andere Rechnung auch. Dabei steht das Arzt-Patienten-Verhältnis wieder im Mittelpunkt, weil der Arzt nur für das Wohl der Patienten und nicht für das Wohl der Krankenkasse verantwortlich ist.
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