2. PBV Vorsitzender – Privatärztlicher Bundesverband e. V., Dr. med. Heinz Oehl-Voss

Impulsbeitrag Marcus Creutz, freier Journalist mit den Schwerpunkten Wirtschaft | Recht | Steuern

Betriebsschließungen in der Coronakrise: Entschädigungsklagen gegen den Staat sind das falsche Signal

 

Ob Restaurants, Fitnessstudios oder Baumärkte: Fast alle Branchen mussten wegen des Lockdowns der Wirtschaft während der letzten Monate erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen. Unternehmen mit wenigen Reserven droht gar die Insolvenz. Deshalb verklagen immer mehr Unternehmen den Staat auf Entschädigung. Doch daran könnten am Ende nur die Anwälte verdienen.

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG), auf dem sämtliche staatliche Maßnahmen in der Coronakrise basieren, fristete bisher ein Schattendasein. Doch jetzt soll es plötzlich das Allheilmittel für Schadensersatzklagen von Hunderttausenden Betrieben werden, die in der Krise dichtmachen mussten. So propagieren es derzeit mehrere Wirtschaftsanwälte in den eigenen und öffentlichen Medien.

 

Doch es gibt auch Gegenstimmen. „Die Einschätzung dieser Anwälte, die öffentlich für Klagen gegen den Staat werben, teile ich nicht“, sagt Rechtsanwalt Dr. Arndt Eversberg. Der Staat tue im Augenblick alles, um betroffene Unternehmen finanziell über Soforthilfeprogramme, Darlehen, Bürgschaften und Kurzarbeitergeld zu unterstützen und ihr Fortbestehen zu sichern.

Der Vorstand der Omni Bridgeway AG, Köln, Teil des weltweit größten Prozessfinanzierers mit gleichem Namen, sieht sich in seiner Rechtsauffassung durch ein kürzlich ergangenes Urteil des Landgerichts Heilbronn bestätigt. Das Gericht hat in einer bundesweit ersten Entscheidung einer Friseurmeisterin eine Entschädigungszahlung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren verweigert.

„Die ausführlich begründete Entscheidung dürfte zur Blaupause für weitere Entschädigungsklagen werden. In der Krise stillgelegte Unternehmen sollten sich keine falschen Hoffnungen machen, ihre Existenz über diesen Weg zu sichern. Derartige Staatshaftungsklagen sind kompliziert und langwierig“, weiß Eversberg aus langjähriger Erfahrung. Zudem stelle die Coronakrise eine Ausnahmesituation dar, die den Staat - und damit im Ergebnis uns alle – schon jetzt an den Rand der finanziellen Leistungsfähigkeit bringt. „Die von einigen Anwälten herbeigeredete Klagewelle ist in der aktuellen Situation falsch und ohne Erfolgsaussichten“, ist Eversberg überzeugt.

Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung: Marcus Creutz, Public & Media Relations, Am Stocker 20, 83661 Lenggries, T: 08042-9781144, M: 0170-5456533, info@marcus-creutz.de, www.marcus-creutz.de