Dr. med. Christoph Gepp, 2. Vorsitzender/Schatzmeister
Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn angekündigte Versorgung der Arztpraxen mit wichtigen Materialien wird nach Informationen der Landesärztekammern von den Kassenärztlichen
Vereinigungen organisiert. Damit sind etwa 10 Prozent der deutschen Arztpraxen von der Versorgungmit den wichtigen Ressourcen zur Bekämpfung von Corona ausgeschlossen und können die
Behandlung ihrer Patienten nicht mehr sicherstellen. Dies wird ganz erhebliche Auswirkungen auf das gesamte Gesundheitssystem haben.
Zudem ist die Behandlung der coronaverdächtigen Patienten mit einem extremen Zeitaufwand verbunden, der in der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) in keinster Weise abgebildet ist.
Hinzu kommen enorme Verdienstausfälle in den privatärztlichen Praxen, da reguläre Behandlung verschoben oder abgesagt werden müssen.
Längere Telefonate sind in der GOÄ nicht abgebildet, werden jetzt jedoch eine Notwendigkeit ebenso wie Telemedizin und Videosprechstunden. Dies stellt derzeit eine ernste
Behinderung der Versorgung der Patienten dar, da sich privat abrechnende Ärzte so schnell in Grenzbereiche der Legalität bewegen, wenn sie den Vorgaben der Politik
folgen.
Deswegen fordert der Privatärztliche Bundesverband:
Auch den Privatärzten muss uneingeschränkter Zugang zu den Ressourcen an Verbrauchsmaterial möglich sein. Ohne die Unterstützung von 10 Prozent Privatpraxen wird das
Gesundheitssystem kaum eine Chance haben die Krise zu bewältigen. Alle Ressourcen müssen genutzt werden!
Außerdem fordern wir eine Anhebung des Punktwertes GOÄ, zunächst zeitlich begrenzt bis Ende des Jahres 2020. Damit könnten einen Teil der Einkommensausfälle kompensiert und
Praxisschließungen aus wirtschaftlichen Gründen verhindert werden. Die derzeitige, veraltete GOÄ sollte bis dahin durch die - bereits einvernehmlich erstellte - neue GOÄ abgelöst
werden.
Video- und Telefonsprechstunden sollten derzeit mit den Ziffern 34 und 800 bis 849 je nach Zeitaufwand abzurechnen sein, dies auch zeitlich begrenzt bis Ende 2020, außerdem muss die Grenze
von 20 Prozent der Patienten einer Praxis, die telemedizinisch oder fernmündlich behandelt werden dürfen, gestrichen werden.
Alle Privatpraxen haben ihren Platz als wichtiger Teil des Gesundheitswesens und sind bereit mit aller Kraft für die Bewältigung der Krise zu arbeiten. Dazu brauchen wir Privatärzte die
Unterstützung der Bevölkerung, der Ministerien und der Ärztekammern!
Diagnostik bei COVID-19 (Corona SARS-CoV-2)
Standard bei der Diagnostik bleibt der Rachen-Nasen-Abstrich, der 4 Tage nach Symptombeginn noch positiv ist, beim Sputum eventuell bis zu 8 Tagen. Im Stuhl, Urin und Blut wird nichts
nachgewiesen.
Infizierte entwickeln Symptome in 51 bis 81 % der Fälle, je nach „Falldefinition“, also nach Beurteilung, ob die Person krank ist oder nicht! Die zum Teil restriktive Testung führt dazu, dass
es zu einer deutlichen Un-tererfassung der Krankheitsfälle kommt. Die tatsächliche Infektionszahl ist wohl bis zu zwanzigmal höher als jeweils gemeldet, auch die Todeszahlen weichen stark
ab.
Ich selbst bestelle Testmaterial in meinem Labor, bei deutlichem Verdacht holt jemand den Test in der Pra-xis ab. Der vermeintlich Infizierte macht dann den Abstrich mithilfe unserer
genauen Erklärung (Telefon) selbst. Wiederum ein Nicht-Betroffener wirft den Abstrich nach vorherigem Telefonat beim Labor in den Briefkasten, und nach 24 Stunden liegt das Ergebnis
vor.
4 Tage dauert es, bis sich (bei schwereren Verlaufsformen) eine Pneumonie entwickelt. Bei den schwersten Formen tritt dann das Lungenversagen nach 8 bis 10 Tagen ein. Wie lange ein Patient
ansteckend ist, weiß man nicht genau, vermutlich aber bis zum Abklingen der Symptome. Leider gibt es noch keinen Antikörper-Test, sonst könnte man nach dieser Diagnostik bereits Immunisierte
„an die vorderste Front“ schicken, um hilfreich tätig zu werden.
Mehr zum Themenbereich Corona im PDF oder auf unserer Covid-19-Seite
GOÄ-Reform: ist der Weg jetzt frei?
Die Honorarkommission hat empfohlen, beide Gebührensysteme getrennt zu reformieren, damit sollte der Weg für die fertig vorliegende GOÄ-Novelle frei sein; denn konkret bedeutet das "Urteil" dieser Kommission, es soll keine einheitliche Gebührenordnung geben! Das ist eine klare und eindeutige Absage an eine Bürgerversicherung, das müsste nun auch sogar der Opposition (nicht nur der SPD) klar werden. Eine BV würde nach Berechnungen der KOMV 7 Mrd. Euro mehr kosten pro Jahr" und dennoch keine Versorgungsprobleme lösen", heißt es in dem Bericht (der niedergelassene Arzt 03/20).
Am 30. Januar 2020 hat das BMG einen Referentenentwurf zum Patientendatenschutz vorgelegt. In diesem Entwurf werden detaillierte und weitgehende Vorgaben zum Datenschutz im Rahmen der sogenannten Telematikinfrastruktur („Digitale Datenautobahn“ im Gesundheitswesen) und der elektronischen Patientenakte (ePA) gemacht. In der ePA sollen ab 2021 neben Notfalldaten auch sehr sensible Daten, wie die Diagnose einer psychischen Erkrankung, Befundberichte etc. gespeichert werden können. „Innerpsychische Zustände von Menschen und insbesondere Erkrankungen sind persönliche Geheimnisse und bedürfen besonderer Beachtung. Dabei ist das Vertrauen in die Schutz- und Aufklärungsmechanismen im Gesundheitssystem von hoher Bedeutung“ stellt Dr. Meltem Avci-Werning, Präsidentin des Berufsverbandes Deutscher Psychologin-nen und Psychologen (BDP) heraus.