Privatärztliche Praxis
Ausgabe 2/2021

Button zur Unterseite Covid-19 Coronavirus
Button zur Aktion Bezugsquellen für Corona Schutzausrüstung

Save the Date / Tag der Privatmedizin / Frankfurt

/////////////////////////////////////////////

 

13. November 2021
www.tag-der-privatmedizin.de

 

/////////////////////////////////////////////

Ein Kongress – vier Möglichkeiten

Der Tag der Privatmedizin hält Besonderes für Sie bereit: Auf vier Bühnen erleben Sie Fachwissen, praktische Tipps und Anregungen aus den Bereichen Politik, Wirtschaft und Medizin. Dazu der Austausch miteinander und der Blick über den Tellerrand. Und das mit einem einzigartigen Fokus – Ihre privatärztliche Tätigkeit!

Wir freuen uns auf Sie.


/////////////////////////////////////////////

 

08. Mai 2021

 

/////////////////////////////////////////////

Einladung zur JHV – erstmalig auch mit Online-Teilnahme

 

Liebe Mitglieder,


der Vorstand des Privatärztlichen Bundesverband lädt Sie herzlich zur Jahreshauptversammlung am 08. 05. 2021 nach Frankfurt am Main ein, Veranstaltungsort ist das "Le Meridien", Wiesenhüttenplatz 28 - 38, Veranstaltungsbeginn ist 11:30 Uhr.

Die Teilnahme an der JHV ist für PBV-Mitglieder kostenfrei.

Wir freuen uns auf Ihre zahlreiche Teilnahme

 

Erstmalig auch als Videokonferenz!

 

An der diesjährigen JHV des PBV können Sie auch online teilnehmen. Der virtuelle Raum ist mit einem Passwort geschützt, die Zugangsdaten werden allen Mitgliedern in den nächsten Tagen zugestellt.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir Teilnehmer, die die Mitgliederversammlung im "Le Meridien" besuchen, um ihre Anmeldung.

 

Kontakt:
E-Mail: sekretariat@pbv-aerzte.de
Telefon: 07243 715363
Fax: 07243 65544

Download
PBV-JHV-Programm-Anmeldung.pdf
Adobe Acrobat Dokument 316.0 KB

Die folgende „aktuelle Impfverordnung“ wurde
postwendend vom Gesundheitsministerium wieder einkassiert.
Das Chaos nimmt weiter seinen Lauf!

 

Eigener Beitrag des PBV-Vorstand
Aktuelle Information zur neuen Corona-Impfverordnung
So ist das Corona-Impfen in den Arztpraxen geplant

Nicht nur Kassenärzte, sondern auch Privatärzte und Betriebsärzte sollen schon bald gegen SARS-CoV-2 impfen dürfen. Das sieht eine Änderung der Corona-Impfverordnung vor. Der Entwurf enthält auch Angaben zur Vergütung und Priorisierung.

Mit den aktuellen Änderungen der Coronavirus-Impfverordnung bereitet Gesundheitsminister Jens Spahn die „flächendeckende Einbeziehung von Arztpraxen“ vor. In dem Entwurf werden sowohl die Kassenärzte als auch die Privatpraxen und die Betriebsärzte adressiert.

Den Auftrag zu impfen erteilen die Länder. Ausweislich des Verordnungsentwurfs soll die Lieferung von Impfstoff an eine Praxis als Auftragserteilung genügen.

Die bisherige Priorisierung von vulnerablen Personengruppen und Menschen mit hohem beruflichen Expositionsrisiko soll auch mit der neuen Verordnung weitgehend aufrecht erhalten bleiben. Zusätzlich eingeführt werden aber Öffnungsklauseln. Die sollen „Einzelfallentscheidungen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände“ ermöglichen. Privatärzte rechnen gemäß GOÄ ab.
Neu eingefügt wurde in § 1 Absatz 3 der Passus, dass von der Reihenfolge der Priorisierung abgewichen werden kann, wenn dies für eine effiziente Organisation der Schutzimpfungen oder eine zeitnahe Verwendung vorhandener Impfstoffe notwendig ist, insbesondere um eine Verwerfung von Impfstoffen zu vermeiden. Von der Reihenfolge könne zudem abgewichen werden, um eine dynamische Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 aus hochbelasteten Grenzregionen (Ringimpfung) sowie in oder aus Hochinzidenzgebieten in der Bundesrepublik Deutschland (Riegelimpfung) zu verhindern. Mit dieser Öffnung wird Arztpraxen ermöglicht, angebrochene Impfdosen, die sonst verworfen werden müssten, zügig zu verimpfen  ... mehr im PDF

Pressemitteilung des PBV vom 04/2021

Zum Ausschluss von Privatärzten von den Impfung gegen COVID-19

 

Mit der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen COVID-19 vom 10. März 2021 beauftragte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Kassenärzte, Privatärzte und auch Betriebsärzte.
 
Die Verteilung des Impfstoffes sollte über die Kassenärztliche Vereinigung erfolgen und erfolgt auch über diese. Am 01. 04. 2021 trat eine neue Impfverordnung in Kraft, kurz vor Beginn der Auslieferung des bestellten Impfstoffes, die auch an die Privatärzte in geplant war.
Diese Verordnung wurde in einer Videokonferenz mit Herrn Minister Spahn entwickelt, von den Apothekenkammern und der KBV weitergegeben, aber bis zur Stunde ist eine Veröffentlichung nicht erfolgt. Durch die Handhabe der Apothekerkammern sind die Privatärzte, zumindest bis zur nächsten Impflieferung, von der Belieferung mit Impfstoff ausgeschlossen.
 
Die Kehrtwendung innerhalb weniger Stunden (es wurde am 30. 03. 21 und 31. 03. 21 getagt), also den Ausschluss dieser Ärztegruppe (Privatärzte und Betriebsärzte), hat der PBV mit Bestürzung zur Kenntnis genommen.

 

Es liegt die Vermutung nahe, dass mit dieser völlig unerklärlichen Entscheidung auf Kosten der Privatpatienten und -patientinnen Politik gemacht werden soll. Völlig inakzeptabel und vor allem unnötig wird hier wieder ein wesentlicher Weg zum dringend benötigten landesweiten Impferfolg gegen COVID-19 nicht genutzt und weitere Verzögerungen in der landesweiten Impfkampagne in Kauf genommen.
Zudem sollte in einer pluralen Gesellschaft das  Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und “Impfling“ allein über den Kreis der „Leistungserbringer“ entscheiden und nicht die Frage, wie Patientinnen und Patienten versichert ist.
Ob ein Arzt der vertragsärztlichen Versorgung angeschlossen ist, oder als Privatarzt seine Patienten betreut, darf nicht zu einem Ausschluss als Impfarzt und somit zum Ausschluss einer Patientengruppe in dieser bislang nie dagewesenen Gesundheitskrise und zu weiteren Verzögerungen im Kampf gegen COVID-19 führen. Denn nur wenn "ALLE" in Deutschland verfügbaren Ärzte so schnell wie möglich impfen, kann die Krise so schnell wie möglich gemeistert werden.


UNSTATISTIK | 90%

Der von BioNTech und Pfizer entwickelte Impfstoff gegen COVID-19 sei zu 90 Prozent wirksam, hieß es allenthalben. Inzwischen wurde das Ergebnis sogar auf 95% korrigiert. Gemeint ist damit aber nicht, dass nur neun von zehn Menschen durch die Impfung geschützt werden können. Denn dann hätten von 83 Mio. Deutschen, selbst wenn sich alle impfen ließen, 8,3 Mio. gar keinen Schutz durch die Impfung, was noch immerzu viel wäre. Die 90% beziehen sich aber nicht auf die Zahl der Geimpften, sondern auf jene der Infizierten. Es handelt sich dabei also nicht um eine Reduktion des absoluten, sondern des relativen Risikos. In der Zulassungsstudie, an der 43.000 Menschen teilnahmen, wovon etwa die Hälfte eine Impfung erhielt, wurden insgesamt 94 bestätigte COVI D-19-Fälle erfasst: acht davon in der Impfgruppe, 86 in der Kontrollgruppe. Die relative Risikoreduktion betrug demnach rund 90%.


Johnson & Johnson und die aktuellen Impfstoffe

Die aktuellen Impfstoffe - Die wichtigsten Studien

 

DGP – Die Impfstoff-Landschaft ist komplex und Laien wie Fachleute verlieren rasch den Überblick. Verständnis und Begrifflichkeiten haben sich seit Beginn der Corona-Pandemie deutlich geändert. Wir bieten eine aktualisierte Übersicht über die aktuellen Impfstoffe, ihre Wirkweise und die bisher dazu veröffentlichten Studien.
 
Die Impfstoff-Landschaft ist komplex und Laien wie Fachleute verlieren rasch den Überblick. Auch bei uns änderten sich Verständnis und Begrifflichkeiten seit Beginn der Corona-Pandemie deutlich. Anfänglich wurde der hier bereits zugelassene Impfstoff BNT162b häufig als „Mainzer Impfstoff“ oder „BioNTech-Vakzin“ bezeichnet, so wie der Impfstoff AZD1222 zunächst einfach der „britische Impfstoff“ oder das „Oxford-Vakzin“ wurde. Nicht einfacher wird es dadurch, dass die Vakzine auch intern im Laufe ihrer Entwicklung unterschiedliche Namen erhielten. AZD1222 heißt auch “ChAdOx1 nCoV-19″ und unter diesem Begriff oder dem abgekürzten ChAdOx1 ist er auch häufig in Berichten zu finden. BioNTech hat außerdem inzwischen für den Impfstoff BNT162b einen Markennamen (Comirnaty) gefunden, der eventuell bei der konkreten Impfung häufiger Verwendung findet als die technischen Namen. Auch der vierte in der EU zugelassene Impfstoff stammt aus einer Kollaboration, nämlich von Johnson & Johnson bzw. Janssen Pharmaceuticals in Belgien, mit dem Beth Israel Deaconess Medical Center. Dieses Vakzin, ein Vektorimpfstoff, ist unter den Namen JNJ-78436735 oder Ad26.COV2.S zu finden.

Viele Vakzine, viele Akteure, viele Namen

Zur Namensverwirrung kommt hinzu, dass unterschiedliche Methoden den verschiedenen Impfstoffen zugrunde liegen. Grundsätzlich gibt es folgende Wege einer Impfung:


• SARS-CoV-2-basiert
Das eigentliche Virus wird abgeschwächt, also deutlich weniger infektiös gegeben oder aber inaktiviert – dient also nur noch zur Ansicht.

 

• Proteinbasiert
Teile des Virus werden direkt verabreicht – vor allem das Spike-Protein bietet gute Antigen-Qualitäten, das heißt, Antikörper, die gegen das Spike-Protein gebildet werden, sind zu einem Großteil auch neutralisie-rend, also wirksam gegen das aktive Virus.

 

• Genetische Vakzine
Es besteht auch die Möglichkeit, Genmaterial, das die Herstellung des Spike-Proteins ermöglicht, direkt in Zellen einzubringen. Diese produzieren dann das Protein und werden so für das Immunsystem als “infiziert” sichtbar, erkennbar an dem körperfremden Protein, das zur Herstellung von Antikörpern genutzt wird. Bei dieser Methode kann DNA eingesetzt werden, die in die Erbinformation der Zelle integriert wird, oder aber mRNA, die lediglich zur Herstellung des Proteins dient und anschließend abgebaut wird.

 

• Virus-Vektoren
Ein Protein des Coronavirus kann auch auf der Hülle eines anderen Virus in den Körper eingebracht werden. Ein fremdes Virus, das
je nach Methode entweder vermehrungsfähig sein kann oder selbst inaktiv ist, zeigt also dem menschlichen Immunsystem, wie das

Spike-Protein aussieht. Virus-Vektoren können jedoch auch als Transporter für die genetische Information dienen, ohne selbst das

Protein zu präsentieren  ... mehr im PDF

 

Quelle: Das GesundheitsPortal für innovative Arzneimittel, neue Therapien und neue Heilungschancen“ vom 15.03.21

COVID-19

Welchen Stellenwert haben Masken?

 

Das Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS) an öffentlichen Orten bzw. die Verpflichtung dazu ist ein kontrovers diskutiertes Thema. Rein medizinisch gesehen ist es jedoch offensichtlich, dass diese Maßnahme im Rahmen eines ganzen Prophylaxebündels durchaus sinnvoll ist und auch die COVID-19-Mortalität reduziert.
 
Um das Thema Atemschutzmasken im Kontext von COVID-19 zu verstehen, muss zunächst der Unterschied zwischen einer Tröpfcheninfektion und einer aerogenen Infektion verstanden werden. Tröpfchen mit einem Durchmesser von >5 pm werden über eine Entfernung von ca. 1-1,5 Meter verbreitet und sedimentieren je nach Größe binnen wenigen Sekunden bis einigen Minuten. Dies ist das Prinzip der Tröpfcheninfektion.

Im Gegensatz dazu beruht die aerogene Infektion auf Partikeln < 5 μm, die auch alveolengängig sind. Es handelt sich dabei um Tröpfchenkerne, die als Aerosol in der Luft schweben und durch Verdunstung der wässrigen Tröpfchenhülle immer leichter werden. Während ein Tröpfchen von 10 μm, Durchmesser aus zwei Meter Höhe innerhalb von zehn Minuten auf den Boden sinkt, dauert dies bei einem Tröpfchen mit 1 pm Durchmesser fast 17 Stunden. Bei stärke rer Luftbewegung können solche Aerosole bis zu 50 Meter weit übertragen werden.

Allerdings wurde das klassische Paradigma der Tröpfcheninfektion durch eine aktuelle Studie des renommierten Massachusetts Institute of Technology (MIT) infrage gestellt. Diese zeigte, dass beim Ausatmen, Husten und Niesen ein turbulentes Gas entsteht, das ein Kontinuum unterschiedlich großer Tröpfchen enthält, die insgesamt bis zu acht Meter weit übertragen werden können  ... mehr im PDF

 

Quelle: Dr. med. Norbert Hasenöhr

 

 

Weitere Berichte, z. B. zu: Fragen aus der Praxis, neue Corona-Warn-App oder Vorrang für die Impfung von Allgemeinärzten, lesen Sie in der PDF-Ausgabe!


Download
Gekürzte Ausgabe
Privatarztliche Praxis 02_2021.pdf
Adobe Acrobat Dokument 1.2 MB