Der Privatärztliche Bundesverband hat gewählt
Bei seiner Jahreshauptversammlung am 21.4.2018 wurde ein neuer Bundesvorstand gewählt: Dr. Norbert Alexander Franz, erster Vorsit-zender, Dr. Christoph Gepp, zweiter Vorsitzender und
Schatzmeister, Dr. Heinz Oehl-Voss zweiter Vorsitzender, Dr. Thomas Ems, Geschäftsführer.
Der Privatärztliche Bundesverband ist als korporativer Verband wie zahlreiche andere Verbände mit dem Hartmannbund assoziiert und sein Vorstand ist zum wiederholten
Male als Vertreter aller korporativen Verbände in den geschäftsführenden Vorstand des Hartmannbundes gewählt worden, so dass die Interessen der Privatmedizin dort hervorragend dargelegt werden
können, und andererseits Unterstützung von vielen Seiten erwartet werden kann ... mehr im PDF
Auf wen Jens Spahn in der Gesundheitspolitik setzt
Inzwischen ist das neue Kabinett seit einem Monat im Amt und Jens Spahn (CDU) zum neuen Bundesgesundheitsminister berufen. Das Personalgerüst der Hausleitung steht. Beamteter Staatssekretär
bleibt Lutz Stroppe (CDU), der vor vier Jahren gemeinsam mit Amtsvorgänger Hermann Gröhe (CDU) ins Haus kam. Mit Stroppe, der das Ministerium mit öffentlicher Zurückhaltung und großer Ruhe
geführt hat, setzt Spahn auf Kontinuität ... mehr im PDF
Telemedizin offensiv angehen
Preisfrage: Welches war während der Fußball-WM 2006 in Deutschland die am häufigsten runtergeladene App? Falsch! Es gab damals noch gar keine. Das erste iPhone ist erst Ende 2006 /Anfang 2007 auf
den Markt gekom-men. Die Fußball-WM mit ihrem Sommermärchen ist noch nicht so lange her. In relativ kurzer Zeit hat sich hier eine Technik entwickelt, die heute alle Bereiche des Lebens
durchzieht. Heute ist kaum noch eine hochwertige Kaffeemaschine zu kaufen, die nicht auch über eine 4pp gesteuert werden kann. Und die Entwicklung ist schon wieder weiter. Was bis vor kurzem noch
über Apps abgebildet wurde, wird immer mehr von Siri oder Alexa, den Diensten von Apple bzw. Amazon, die auf Sprache reagieren, bearbeitet. Es gibt also viele gute Gründe, sich seitens der
Ärzteschaft mit Telemedizin zu befassen ... mehr im PDF
Datenschutz - Strenge Neuregelungen ab 25.5.2018
Zahlreiche Alltagstätigkeiten unterliegen ab dem Stichtag 25.5.2018 in den Praxen völlig neuen Regulierungsvorschriften. Es müssen einige Modalitäten überprüft
werden, z.B. welche Verträge bzgl Datenverarbeitung mit dem Labor oder mit Privatärztlichen Verrechnungsstellen fortbestehen können und welche nicht. Die Weitergabe von Patientendaten muss auf
jeden Fall ausführlicher gegengezeichnet werden als bisher ... mehr im PDF
Datenschutz
Übersichtliche Informationen und Anleitungen zur Umsetzung der EU-DSGVO bieten die Seiten der KBV. Hier findet man auch eine Checkliste für die Umsetzung der
Vorgaben sowie Mustervorlagen für die Patienteninformation und das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten. Ebenso werden hier verschiedene konkrete Maßnahmen für einen internen Datenschutzplan
aufgezeigt ... mehr im PDF
Datenschutz: Schärfere Regeln für Arztpraxen
Am 25. Mai tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Die Verunsicherung in der niedergelassenen Ärzteschaft ist groß, doch viele Vorgaben werden schon
jetzt in den Praxen berücksichtigt. Im Kern geht es bei der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) darum, das europäische Datenschutzrecht weitgehend zu vereinheitlichen und personenbezogene
Daten in allen gesellschaftlichen Bereichen zu schützen ... mehr im PDF
Das digitale Erbe per Testament regeln
Praxisinhaber sollten ihr Testament oder ihren Erbvertrag in puncto digitales Erbe auf den Prüfstand stellen und gezielt ergänzen. Gerade in kleinen Praxen verläuft
die Grenze zwischen privaten und unternehmerischen Interessen oft fließend. Ohne klare Regelungen drohen lnteressenskonflikte. Erben treten als Rechtsnachfolger des Erblassers automatisch auch in
dessen Providerverträge ein und übernehmen alle Rechte und Pflichten. Damit verfügen sie grundsätzlich auch über das Zugangsrecht zu allen digitalen Daten. Sind die erforderlichen Passwörter
nicht bekannt, können sie diese zurücksetzen lassen. Hierzu zählt womöglich auch der Zugang zu beruflich genutzten Mail-Accounts, Netzwerken oder Domain-Verträgen ... mehr im PDF
Bestätigt: Delegation von Speziallaborleistungen ist kein Abrechnungsbetrug
Eine abrechenbare „eigene" Speziallaborleistung setzt nach § 4 Abs. 2 S. 1 GOÄ angesichts der unklaren Konturierung des Begriffs der ärztlichen Aufsichtswahrnehmung
in der Norm nicht voraus, dass der Arzt während des gesamten vollautomatisierten Analysevorgangs persönlich zugegen ist. Erforderlich ist aber zumindest, dass der anweisende Arzt die notwendige
medizinische Validation des Untersuchungsergebnisses persönlich durchführt. Dies hat der 1. Strafsenat des OLG Düsseldorf bestätigt und die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Wuppertal
gegen den Beschluss, das Ermittlungsverfahren gegen einen Arzt wegen Betrugs nicht zu eröffnen, zurückgewiesen ... mehr im PDF
GOÄ-Zuschläge bei der Sonographie beachten!
Neben Ultraschalluntersuchungen kann man in der GOÄ die Zuschläge nach den Nrn. 401 bis 406 berechnen. Beim Ansatz dieser Leistungen gilt es aber, auf Besonderheiten
zu achten ... mehr im PDF
Besonderheiten der Honorarabrechnung bei chronisch Kranken
Ziffer 15 richtig abrechnen: Ziffer 15 GOÄ beinhaltet die Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während der
kontinuierlichen ambulanten Betreuung eines chronisch Kranken. Sie darf ein Mal im Jahr abgerechnet werden. Diese Gebührenordnungsposition ist an eine Vielzahl von Vorgaben geknüpft, kein Wunder
also, dass ihre Anwendung in der täglichen Praxis immer wieder zu Problemen führt ... mehr im PDF
Ärztetag 2018 - Bekenntnis zur Homöopathie für Ärzte
Erfurt 11. Mai 2018. Die deutsche Ärzteschaft hat sich auf dem diesjährigen Ärztetag in Erfurt explizit für die ärztliche Zusatzbezeichnung Homöopathie
ausgesprochen. Anlass war die Verabschiedung der überarbeiteten Muster-Weiterbildungsordnung (WBO) für Ärzte, die Weiterbildungen der Mediziner in unterschiedlichen Facharzt- und
Schwerpunktbereichen regelt ... mehr im PDF
Kopieren, leihen, überlassen: Was tun, wenn der Patient seine Akte haben will?
Paragraf 630g Abs 1 BGB sieht vor, dass jeder Patient die Möglichkeit hat, mündlich oder schriftlich, sofortige Einsicht in die eigene Patientenakte anzufordern,
soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen (etwa bei psychiatrischen Erkrankungen). Eine weitere Verpflichtung leitet
sich aus dem ärztlichen Berufsrecht ab. Paragraf 10 Abs 2 der Musterberufsordnung (MBO) verpflichtet den Arzt, seinen Patienten Einsicht in die objektiven Teile der Krankenunterlagen zu gewähren.
Der Arzt steht somit in der Pflicht, seine Patienten schnellstmöglich die komplette Originalakte einsehen zu lassen, Kopien anzufertigen oder eine Auskunft über einzelne Abschnitte der Akte zu
gewähren - je nachdem, was der Patient verlangt ... mehr im PDF
Hausärztliche Leistungen bei Patienten in stationärer Behandlung
In der Privatliquidation können von niedergelassenen Ärzten erbrachte Leistungen auch dann berechnet werden, wenn der Patient zur gleichen Zeit stationär im
Krankenhaus behandelt wird. Das betrifft nicht nur Leistungen, die vom Krankenhausarzt veranlasst werden ... mehr im PDF
Praxishomepage - alles fehlerfrei?
Mehr als 60 Prozent der Patienten sind über Suchmaschinen im Internet auf der Suche nach einem neuen Hausarzt, so das Ergebnis einer Umfrage des
Arztbewertungsportals Jameda. Im Zuge der Digitalisierung überrascht dieses Ergebnis nicht: Wenn „Dr. Google" bereits zu den Symptomen eines Patienten guten Rat wusste, kann er auch gleich einen
guten Arzt empfehlen. Demzufolge ist es auch keine Überraschung, dass immer mehr Ärzte auf die Nutzung der eigenen Praxishomepage setzen. Eine aktuelle Studie der Agentur Reif und Kollegen ergab,
dass besonders Homepages von Arztpraxen häufig rechtliche Mängel aufweisen ... mehr im PDF
Einheitliches Vergütungssystem statt Bürgerversicherung?
In einem ausführlichen Interview in der ÄrzteZeitung mit dem Gesundheitsökonomen Professor Jürgen Wasem (14.3.2018) wurden die Aufgaben der neu zu schaffenden
"wissenschaftlichen Kommission" zur Schaffung eines "Einheitlichen Vergütungssystems" analysiert. Dabei sei der Koalitionsvertrag gar nicht unbedingt im Sinne eines solchen "einheitlichen"
Systems zu lesen, so Wasem ... mehr im PDF