PBV-Vorstandsmitglieder
Dr. med. Norbert A. Franz, Vorsitzender
Prof. Dr. med. Markus Hambek, 2. Vorsitzender
Dr. med. Christoph Gepp, 2. Vors./Schatzmeister
Dr. med. Thomas P. Ems, Geschäftsführer

Editorial

 

Liebe Mitglieder,

wir möchten die aktuelle Ausgabe der PÄP nutzen, um Sie auf den diesjährigen Tag der Privatmedizin aufmerksam zu machen. Nach nunmehr dreijähriger Pause wird es Zeit, endlich wieder in diesem 
Format zusammenzukommen.

Am 26. November 2022 geht es ab 11:00 Uhr mit dem ersten Programmpunkt los – wie zuletzt auch 
in der Frankfurt School of Finance & Management. Wir freuen uns, erneut viele kompetente Redner 
gewonnen zu haben. An der Podiumsdiskussion des Themenschwerpunktes Politik ist die Beteiligung des Plenums ausdrücklich erwünscht. Es ist mehr denn je wichtig, dass wir uns gemeinsam und 
geschlossen gegenüber der Politik präsentieren. Denn aufgrund der aktuellen Krisen drohen die 
Anliegen der Ärzteschaft unterzugehen. Aus dem Gesundheitsministerium verlautete erst kürzlich, 
dass eine Erneuerung der GOÄ zwar inhaltlich nachvollziehbar, jedoch politisch nicht erwünscht sei. Das ist inakzeptabel. Wir möchten daher mit Ihnen tiefer in einen Prozess der Positionierung gegenüber der aktuellen Politik einsteigen. Auch dies wird Thema der Veranstaltung sein.

 

Sollten Sie sich noch nicht angemeldet haben,
machen Sie dies zeitnah und bequem hier.

Wir freuen uns, wenn wir Sie vor Ort in Frankfurt am Main begrüßen können!

 

Ihr Vorstand des PBV

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der PÄP auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher
Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.


Joachim Blum ist Steuerberater und Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e. V.) in der Kanzlei Laufenberg Michels und Partner mbB in Köln.

Georg Plange
ist Mitglied der Geschäftsführung des Veranstalters TNP und
verantwortlich für die Programmgestaltung des Kongresses.



Wege aus der Kostenfalle
Tag der Privatmedizin 2022: ein Tag voller Anregungen!

Für den diesjährigen Kongress haben sich alle Kräfte einem Ziel verpflichtet: Strategien und Konzepte zur Ertragssicherung und -steigerung – für Ihre Praxis! Ob Plenum, Workshops oder das Innovationsforum der Aussteller – ein Tag voller Impulse für mehr Wirtschaftlichkeit und Perspektiven in Ihrer Praxisentwicklung erwartet Sie. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance und informieren Sie sich aus erster Hand!

 

Das Thema Spenden ist nach der Flutkatastrophe im vergangenen Jahr sowie der aktuellen welt­politischen Lage erneut ein wichtiges und emotionales Thema. Wir möchten Ihnen aus aktuellem Anlass Hinweise zur steuerlichen Berücksichtigung von Spenden in der privaten Steuererklärung sowie zu den notwendigen Unterlagen und möglichen Vereinfachungsregeln seitens der Finanzverwaltung geben. Aber auch das Thema Leasing oder Kaufen ist immer wieder aktuell und wirkt sich in der Steuerklärung aus.

 

Im Plenum

Politik: Rahmenbedingungen und wirtschaftliche Ertragsaussichten
Ob absichtlich oder nur fahrlässig: Die Untätigkeit der Politik verschärft aktuell die Krise in der Gesundheitsversorgung. Ist die Erodierung des Systems sogar gewollt, weil sie einen gewünschten Umbau befördert? Werden die Freiberuflichkeit und die Existenz der kleinen Praxiseinheiten bewusst aufs Spiel gesetzt? Was ist von der Politik in Sachen dringend notwendiger Gebührenanpassungen zu erwarten? Lässt sich die wirtschaftliche Entwicklung für die Praxen in naher Zukunft absehen?

 

Mit dem Vorsitzenden des Gebührenausschusses der Privatärztlichen Verrechnungsstellen, Peter Gabriel, stellt sich ein intimer Kenner der Szene zum Kongressauftakt genau diesen Fragen. Die folgende Diskussion mit Podiums- und Plenumsteilnehmern wird Ihnen spannende Aufschlüsse über Handlungsstrategien und den Erwartungshorizont für die Praxis liefern.

 

Wirtschaftlichkeit: Schritte zu mehr Effizienz in der Praxis
Kennen Sie wirklich alle Stellschrauben, die über die Wirtschaftlichkeit Ihrer Praxis entscheiden?
Machen Sie mit André Bernert den Praxischeck. In seinem interaktiven Impulsvortrag nimmt der
erfahrene Praxisberater in einem 360-Grad-Radar alle wichtigen Optimierungspotenziale unter die Lupe. Lernen Sie Ihre Spielräume kennen und nutzen! Im direkten Anschluss sprechen Marc Däumler und Christian Finke mit dem PBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Ems über seinen Weg zu mehr Umsatzpotenzialen durch gezielt strategisches Praxiswachstum – und stehen über die dabei gemachten
Erfahrungen dem Plenum natürlich für Fragen zur Verfügung.

Medizin: Erweiterung des Behandlungsspektrums
Die Demografie als Treiber nutzen: Eine ganze besondere Generation verabschiedet sich nach und nach in den Ruhestand und möchte diesen möglichst agil und lebensfroh verbringen. Den Babyboomern dabei zu helfen, mit der richtigen individuellen Präventionsstrategie diesen Wunsch Wirklichkeit
werden zu lassen, kann sich auch für Ihre Praxis lohnen. Der erfahrene Mediziner und Buchautor
Prof. Dr. Kleine-Gunk präsentiert gleich eine ganze Reihe von Privatbehandlungskonzepten, die Altern (fast) zu einer behandlungsfähigen Erscheinung machen. Aus der Praxis für Ihre Praxis.

Die Uhrzeiten zu den Veranstaltungen im Plenum finden Sie hier:  tag-der-privatmedizin.de/programm

 


Die Workshops

Sie haben die Wahl: Unter diesen acht Praxisimpulsen zur Ertragssteigerung und -sicherung ist bestimmt auch für Sie etwas Werthaltiges dabei.

Zukunft gestalten – ohne Kasse
Über die Perspektiven und Gestaltungsmöglichkeiten, die Ihnen die Privatbehandlung bietet, informieren in ihrem interaktiven Workshop die Praktiker aus dem Privatärztlichen Bundesverbandes. Dr. Christoph Gepp vom Vorstand des PBV stellt Ihnen zusammen mit Dr. Therese Kienle vor, wie der Umbau auch unter wirtschaftlich herausfordernden Bedingungen gelingen kann. Ihre Fragen dazu sind herzlich willkommen!

Kein Geld liegen lassen – die optimale Abrechnung
Erfahren Sie aus erster Hand von Ihrem Kollegen und Abrechnungsexperten der PVS, Dr. Conrad
C. Singe, in seiner GOÄ-Sprechstunde, wie Sie immer wieder auftretenden Lücken in der berechtigten Abrechnung erbrachter Leistungen entgehen – von der „vergessenen“ Ziffer über valide und einspruchssichere Analogbewertungen bis hin zur vollständigen Dokumentation als Grundlage. Stellen Sie Ihre Fragen! Nutzen Sie die Potenziale!

„Mehr Netto vom Brutto“ – für Mitarbeiterteam und Praxisinhaber
Kennen Sie die Stellschrauben der steuerlichen Ertragsoptimierung? Wissen Sie um die Lücken, durch die Sie und auch Ihre Mitarbeiter bares Geld verlieren? Joachim Blum, Steuerberater für das Gesundheitswesen der Kanzlei Laufenberg Michels und Partner, klärt über die Gestaltungsmöglichkeiten – auch unter Einbezug der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen – auf. Nutzen Sie Ihre Chance auf diese Form der Ertragssicherung!

Innovative Impulse für die Privatbehandlung – Best Practice für die Praxis
Medizinisch sinnvoll, von Fachgesellschaften und Körperschaften anerkannt oder empfohlen: Der erfahrene Internist und Fachreferent Dr. Wolfgang Grebe stellt Ihnen neue diagnostische und therapeutische Verfahren vor, die in die Privatbehandlung komplikationsfrei integrierbar sind – zum nachweislichen Nutzen auch Ihrer Patienten.

Therapienachverfolgung bei Hypertonie als Ertragspotenzial
Dr. Jan Anastassis Skuras ist Facharzt für Innere Medizin, Notfallmedizin und Hypertensiologie. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit liegt im Bereich der Therapienachverfolgung von Hypertoniepatienten. In seiner Praxis wird seit 2017 auf eine telemedizinische Methode zur Blutdrucküberwachung zurückgegriffen, mit der man schneller, nachhaltiger und kontaktlos die Blutdruckeinstellung seiner Patienten vornehmen kann. Telemedizin als Adhärenz-Verstärker mit hohem Nutzen für Patient und Praxis. (Ausstellerworkshop)

Der Gehaltsspirale entfliehen: Wertschätzung als Kapital
Wie umgehen mit dem wachsenden Personalmangel? Wie halten und begeistern Sie gute Mitarbeiter für die Arbeit in Ihrer Praxis? Was können Sie den wachsenden Ansprüchen – nicht nur finanziell – entgegensetzen? Die erfahrene Personalberaterin Verena Faden gibt Ihnen wertvolle Tipps und Hinweise, wie Sie der sich immer schneller drehenden Gehaltsspirale durch gezielte Personalführung begegnen können.

Special: Gamechanger Patientengewinnung
Wegen der Bedeutung des Themas gleich in einer Doppelsession: Marc Däumler (excognito) und Christian Finke (Informationsstelle Gesundheit) entwickeln zusammen mit den Teilnehmern dieser beiden Workshopeinheiten ein ganz konkretes Vorgehen zur Neupatientengewinnung. Fokussiert auf die Praxispotenziale und abgestellt auf umsetzbares Wissen – anzuwenden sofort ab folgendem Montag in der eigenen Praxis.

Praxisfinanzierung: Wie viel ist Ihre Praxis wert?
Was für das eigene Haus oder Auto selbstverständlich ist, bleibt für die eigene Praxis oft sehr verschwommen. Dabei ist eine realistische Einschätzung des eigenen Praxiswertes die Grundlage für alle wichtigen Entscheidungen zur Praxisfinanzierung. Daniel Raguse, Finanzexperte bei der Deutschen Kreditbank, bringt Sie deshalb in Vorhand: Von den Eckpunkten zur Ermittlung des Praxiswertes über die wichtigsten Faktoren zu seiner Beeinflussung bis hin zu den besten zielführenden Optimierungsstrategien nehmen Sie mit, was Ihnen anstehende Finanzierungsentscheidungen einfacher macht.

Die Uhrzeiten zu den Workshops finden Sie hier: tag-der-privatmedizin.de/program

Wichtig: Ihre Teilnahme am Kongresstag als PBV-Mitglied ist
kostenfrei! Nutzen Sie zur Anmeldung den Ihnen bereits per
E-Mail zugesandten persönlichen Einladungscode!

Das Innovationsforum der Aussteller

Kenner wissen: Auf dem Tag der Privatmedizin ist auch die Ausstellung kein schmückendes Beiwerk, sondern geplanter Programmteil. Handverlesene und wertvolle Impulse für Diagnostik, Therapie und wirtschaftliche Praxisführung – sorgsam vom Ärztlichen Fachbeirat weitgehend überschneidungsfrei zusammengestellt. Das Ziel: Anwender und Anbieter wirklich in den Austausch kommen zu lassen. Dafür bieten insbesondere die beiden plenumsfreien Zeiten während des Kongresses ausreichend Raum.

 

Die diesjährigen Innovationsimpulse im Überblick:

 

Zuverlässige KHK-Abklärung
Einen schnell, einfach und ergebnissicher durchzuführende Test zur nicht invasiven Beurteilung an Brustschmerzpatienten mit KHK-Verdacht präsentiert das skandinavische Unternehmen ACARIX.
Dessen Anwendung reduziert die Wartezeit und den Stress für Patienten und hilft der Arztpraxis, vor
Ort und selbstständig eine verlässliche Abklärung vorzunehmen.

„Cardiosiografie“
Die Cardisiografie (CSG) ist eine innovative Untersuchungsmethode auf Basis der bekannten
Vektorkardiografie. Bei der CSG wird das vom Herzen erzeugte elektrische Feld erfasst und räumlich vermessen (3-D). Dabei ist die CSG hochpräzise, untersucherunabhängig, delegierbar, schnell und
kostengünstig sowie abrechenbar via GOÄ. Ihre Anwendung gleicht der eines EKG.

Markerorientierte Prävention
Mindestens jeder siebte Mensch trägt krankheitsverursachende genetische Varianten in sich, für die Präventionsmaßnahmen ergriffen werden können. Bei vielen Erkrankungen, wie Tumor- oder Herzkreislauferkrankungen, spielen genetische Risikofaktoren eine wichtige Rolle. Die Kenntnis über das Vorliegen mittels genetischer Diagnostik des Anbieter CeGaT bietet eine neue Dimension individueller Gesundheitsvorsorge und erweitert die abrechenbare Diagnostik in der Praxis.

Optimierte Privatpraxisverwaltung
Das speziell für die Privatbehandlung entwickelte System CGM PRIVATE optimiert die Dokumentation mit kontextbezogener Unterstützung, intelligentem Design, Homebildschirm mit den wichtigsten
Informationen auf einen Blick, optimierten Ansichten auf Tablets, intuitiver Bedienbarkeit und integriertem Bildarchiv zur revisionssicheren Archivierung. Elektronische Videosprechstunde und ein Labormodul erleichtern den Praxisalltag.

Innovative Blutdruckeinstellung
Die digitale Revolution in der Therapienachverfolgung ist das Blutdruckmessgerät Tel-O-Graph®GSM und zugleich ein innovatives Konzept zur nachhaltigen Blutdruckeinstellung. Die Blutdruckwerte der Patienten werden direkt, automatisch und verschlüsselt per Mobilfunk an die Praxissoftware übertragen. Sie profitieren von einer höheren Patientenadhärenz, authentischen Blutdruckwerten und vereinfachten Arbeitsabläufen –  im breit möglichen Einsatz ein hohes Abrechnungspotenzial.

CardioHeparMetabolic-Diagnostik  
Da die Prävalenz von Diabetes mellitus Typ 2, nicht alkoholischer Fettleber und Arteriosklerose stark zunimmt, ist die CardioHeparMetabolic-Diagnostik des Mikrobiomspezialisten IFM von außerordentlicher Relevanz für die Praxis und bietet einen innovativen Ansatz in der Prävention und komplementärmedizinischen Behandlung. Auch wirtschaftlich ist das Panel in der Praxis attraktiv, denn es ermöglicht das Ziehen interessanter GOÄ-Ziffern bei überschaubarem Einsatz.

Therapie muskuloskelettaler Erkrankungen
Mit der vierten Generation der MBST Kernspinresonanztherapiegeräte geht MedTec völlig neue Wege: Funktionelle und Wirkbereichserweiterungen unter Beibehaltung der einfachen Bedienbarkeit stehen im Zentrum der Entwicklung. Der Behandler erhält über die neuen Komponenten wertvolle Informationen beispielsweise durch neue Visualisierungs- und Feedbacktechnologien, die die Bedienbarkeit und den Therapiefortschritt auf ein neues Level heben. Ein Quantensprung im Bereich der konservativen Medizintechnik für muskuloskelettale Verletzungen und Erkrankungen.

 

Mobile Diagnostik
Das innovative MESi mTABLET bietet ein digitales und benutzerfreundliches, kabelloses und tragbares System, das diagnostische Messungen, Patientendaten und klinische Hilfsmittel auf einem zertifizierten medizinischen Tablet vereint: Das erste vollständig digitale EKG, Spirometer mit animierter Durchflussvolumenkurve in Echtzeit, smarte und kabellose ABI-Messung in einer Minute, kabelloses Blutdruckmessgerät für sofortige Messwerte, einfachste TBI-Messung und voll flexibles Pulsoximeter.

PoC-Lösung in Laborqualität
Der Anbieter nal von minden GmbH ist spezialisiert auf professionelle In-vitro-Diagnostika. Expertise sind Schnelltests und elaborierte Reader- sowie Point-of-Care-Testsysteme. So wie die Innovation AFIAS-6: Eine professionelle Point-of-care-Lösung für eine zuverlässige Vor-Ort-Diagnostik in Laborqualität. Letztere macht die Arztpraxis zum Labor, was Zeit und Geld spart – und Ertrag über attraktive Abrechnungsziffern bringt.

Orthomolekulare Ernährungsmedizin
Mit den indikativ ausgerichteten Produkten von Orthomed haben Sie die Möglichkeit, Ihrem Patientenspektrum weitestgehend passgenaue ernährungsmedizinische Therapieoptionen zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören unter anderem auch Produkte im Bereich orthobeauty, orthohair intense sowie die innovative Neuentwicklung orthocannabis plus, ein starkes Pflanzenduo in perfekter Balance mit Cannabis und Ashwagandha.

Weltneuheit im mobilen Ultraschall
SonoEye der Firma CHISON wird erstmals auf dem Kongress präsentiert: Ein Highend-Handheld-Ultraschallgerät, das Ihre Diagnoseoptionen jederzeit und überall für Ihre täglichen Scans, von der Hausarztpraxis über die Notfallambulanz, beim Haus- oder Heimbesuch oder im kardiologischen Notfall erweitert. Das robuste SonoEye verwenden Sie in Kombination mit Ihrem Smartphone oder Pad, um mit dem Scannen zu beginnen. Wo immer Sie wollen.

Nutzen Sie die Chance, sich vor Ort persönlich informieren zu lassen. Die Ausstellung ist den ganzen Tag von 11:00 - 18:30 Uhr geöffnet. tag-der-privatmedizin.de/ausstellung



Mit zwei Tätigkeitsschwerpunktfortbildungen, die im Vorfeld des Kongresstages unter Leitung des renommierten Fachreferenten und Internisten Dr. Wolfgang Grebe angeboten werden, erweitern Sie gezielt Ihre Behandlungsoptionen. In diesem Jahr sind dies der „Burn-out-Berater“ und „Tabakentwöhnung“. Beide Veranstaltungen sind mit 4 Fortbildungspunkten zertifiziert und berechtigen zum Führen des Tätigkeitsschwerpunktes auf Ihrem Praxisschild.

Teilnahmegebühr: 250 €, maximal 25 Teilnehmer
tag-der-privatmedizin.de/tsp-fortbildung


Joachim Blum ist Steuerberater und Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e. V.) in der Kanzlei Laufenberg Michels und Partner mbB in Köln.

Joachim Blum
Joachim Blum ist Steuerberater, Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e. V.) sowie Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.) in der Kanzlei Laufenberg Michels und Partner mbB in Köln.


Privatmedizin aktuell
Vorbereitet für den Ernstfall

Ein schwerwiegendes Ereignis wie Unfall, Krankheit oder Tod kann neben den persönlichen Folgen auch weitreichende wirtschaftliche und rechtliche Folgen mit sich bringen. Das gilt für Ärzte ebenso wie für andere Unternehmer und Selbstständige. Umso wichtiger ist es, sich gegen zusätzliche negative Konsequenzen durch Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung und Notfalltestament abzusichern. Es geht darum, individuelle Regelungen zu entwerfen, um weitere negative Folgen eines persönlichen Schicksalsschlages zu verhindern und das Vermögen zu schützen.

 

Durch den wachsenden Wohlstand und die immer bessere medizinische Versorgung steigt die Lebenserwartung in Deutschland weiter an. Nach den Ergebnissen der aktuellen Sterbetafel 2019/2021 des
Statistischen Bundesamtes beträgt die Lebenserwartung für neugeborene Jungen 78,5 Jahre, für neugeborene Mädchen 83,4 Jahre. Ein 1960 geborener Mann hatte dagegen nur eine Lebenserwartung von etwa 68 Jahren. Derzeit leben in Deutschland rund 17,5 Millionen Menschen, die 65 Jahre oder älter sind.

Auf der anderen Seite sollte – trotz dieser steigenden Lebenserwartung – keiner das Risiko unterschätzen, von einer schweren Krankheit, einem Unfall oder sogar dem plötzlichen Ableben betroffen zu sein. Laut Robert Koch-Institut erleiden 2,8 Millionen Bundesbürger im Jahr einen Unfall im Haushalt, dazu kommen 2,7 Millionen Verkehrsunfälle. Insgesamt gab es im Jahr 2021 in Deutschland 1.024.000 Sterbefälle. Auch das Risiko, eine lebensbedrohliche Erkrankung wie Krebs zu erleiden, ist hoch: Jährlich erkranken laut dem Robert Koch-Institut insgesamt etwa 490.000 Menschen neu an Krebs.

 

Was tun im Fall der Fälle?
Was ist zu tun, wenn ein Mensch nach Erkrankung oder Unfall wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten kann. Hier greifen Instrumente wie Betreuungs-, Vorsorgevollmacht- und Patientenverfügung.

Vorsorgevollmacht
Hiermit bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person (Vollmachtgeber) eine andere Person (Bevollmächtigter), im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte anstehende Entscheidungen zu treffen und Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, das heißt, er entscheidet an Stelle des Vollmachtgebers.
Der Bevollmächtigte kann dann auf allen Ebenen für den Betroffenen handeln, ohne dass weitere Entscheidungsträger einzubinden oder Maßnahmen zu veranlassen sind. Die Vorsorgevollmacht erweitert also die Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung des Vollmachtgebers, da er/sie selbst bestimmt, wer in der entsprechenden Situation entscheidungsbefugt und handlungsfähig sein soll. Ein großer Vorteil: Die Vorsorgevollmacht gibt Menschen die Möglichkeit, die Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers durch das Betreuungsgericht zu vermeiden.

Die Vorsorgevollmacht ist besonders in finanziellen Angelegenheiten sehr wichtig. Kreditinstitute beispielsweise prüfen das Vorliegen einer wirksamen Vollmacht zur Vornahme von Bankgeschäften besonders streng. Sie wollen sich und ihre Kunden vor einem missbräuchlichen Zugriff auf das Kontoguthaben schützen. Bei der Vorlage einer privatschriftlichen Vollmacht ist oft nicht ersichtlich, ob die Unterschrift echt ist und der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Unterschrift geschäftsfähig war. Es ist daher zu empfehlen, zur Erteilung einer Konto-/Depotvollmacht das Geldinstitut in Begleitung der zu bevollmächtigenden Person persönlich aufzusuchen.

Selbstverständlich muss der Bevollmächtigte sorgfältig und gut ausgewählt werden. Uneingeschränktes Vertrauen ist die Grundlage jeder so umfassenden Vollmacht. Außerdem empfiehlt es sich, mehrere Bevollmächtigte zu bestimmen, die unter Umständen in bestimmten Situationen nur gemeinsam handeln können. Um eventuellen Zweifeln hinsichtlich der Echtheit und Wirksamkeit der Vollmacht zu begegnen, kann man die Vollmacht notariell beurkunden lassen. Auch durch eine öffentliche Beglaubigung der Unterschrift wird deren Echtheit bestätigt. Hierzu ist auch die Betreuungsbehörde befugt.

Betreuungsverfügung
Die Betreuungsverfügung regelt, wer die Entscheidungen trifft, wenn eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist, und wahrt damit das Selbstbestimmungsrecht. Sie dient dazu, eine Person als Betreuer einzusetzen und inhaltliche Vorgaben zu machen, auf welche Weise beispielsweise im Pflegefall die Betreuung organisiert werden soll beziehungsweise welche Wünsche und Vorstellungen dabei generell eine Rolle spielen sollen. Die Verfügung kann auch Menschen als Betreuer ausschließen.
 
Sie dient dem Gericht zur Kontrolle, ob der Betreuer seine Aufgaben im Sinne des Ausstellers wahrnimmt. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht hat der Betreuer aber nur einen etwas beschränkteren Zugang zu Finanzen etc. Er ist insbesondere nicht berechtigt, über Vermögen unentgeltlich (zum Beispiel durch Schenkung) zu verfügen. Die Betreuungsverfügung ist daher eine Ergänzung zur Vorsorge­vollmacht, kann diese aber nicht ersetzen.
 
Patientenverfügung
Auch die Patientenverfügung stellt ein wesentliches Instrument in jeder persönlichen Absicherungsstrategie dar. In der gesetzlich verankerten Patientenverfügung (§ 1901a BGB) werden medizinische Maßnahmen festgelegt beziehungsweise ausgeschlossen. Der Arzt hat dann zu prüfen, ob diese Festlegung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Ist dies der Fall, so hat er die Patientenverfügung unmittelbar umzusetzen. In diesem Fall ist eine Einwilligung des Betreuers beziehungsweise Bevollmächtigten in die Maßnahme nicht erforderlich, da der Betroffene diese Entscheidung selbst in einer alle Beteiligten bindenden Weise getroffen hat.

 

Notfalltestament zur Absicherung

Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung sollten damit immer Inhalt des sogenannten Notfallkoffers sein. Denn ein schwerwiegendes Ereignis wie Unfall, Krankheit oder Tod hat neben den persönlichen Folgen gegebenenfalls auch weitreichende wirtschaftliche und rechtliche Folgen. Gerade bei Unternehmern und Selbstständigen kann dies dazu führen, dass das Unternehmen plötzlich ohne operative, strategische und rechtliche Führung auskommen muss. Patientenbeziehungen und Vertragsunterzeichnungen, Kontoführung und Rechnungsstellung, Personalangelegenheiten etc. hängen genauso an ihnen wie sämtliche steuer- und aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen oder etwa relevante gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten. Ärzte können sich mit einem sogenannten „Notfalltestament“ absichern. Darin werden die wesentlichen Verfügungen zum Umgang mit dem unternehmerischen und privaten Vermögen festgelegt, die beim plötzlichen Ausfall des Praxisinhabers greifen sollen. Das Notfalltestament kann durchaus in Form des sogenannten Berliner Testaments zur gegenseitigen Erbeinsetzung gestaltet werden, damit der Ehepartner zunächst alleiniger Erbe wird. Das verhindert, dass im Todesfall des Arztes /Praxisinhabers die gesetzliche Erbfolge eintritt und das Vermögen zwischen Ehegatten und Kindern zersplittert wird.

Auf diese Weise laufen Ärzte als Unternehmer nicht Gefahr, dass bei der gesetzlichen Erbfolge ohne Testament gegebenenfalls minderjährige Kinder in die Verantwortung als Rechtsnachfolger (mitunter sogar als Gesellschafter) kommen. Denn genau das führt zu erheblichen Risiken und mitunter großem Aufwand, um die Folgen des Erbfalles im Griff zu behalten. Schwierig ist insoweit insbesondere der Umgang mit zum Nachlass gehörenden Schulden und Immobilien, für deren Veräußerung der überlebende Ehegatte in der Regel eine familiengerichtliche Genehmigung einholen muss. Außerdem stellt die Erbengemeinschaft unter Beteiligung des überlebenden Ehegatten sowie der minderjährigen Kinder auch „im Tagesgeschäft“ eine etwas schwer handhabbare Konstellation dar – und das gerade in einer Zeit, in der sehr persönliche Dinge eine übergeordnete Rolle spielen. Im Laufe der Jahre kann und sollte die ursprüngliche Gestaltung dann zwar immer wieder hinterfragt und angepasst werden, für die Notfallabsicherung bildet ein intelligentes Berliner Testament aber – gerade für jüngere Familien – oft die sicherste Lösung.

 

 

Fazit

Schieben Sie das Thema nicht auf, sondern nehmen Sie sich die Zeit, sich frühzeitig mit den angesprochenen Fragestellungen auseinanderzusetzen. Treffen Sie keine Hauruckentscheidungen. Im Mittelpunkt steht die Diskussion mit allen Beteiligten, und auch die Einbindung eines versierten Rechtsanwaltes – ähnlich wie bei der Testamentsgestaltung – kann Sinn ergeben, um alle Dokumente und Formulierungen rechts- und anfechtungssicher zu gestalten. Es geht darum, individuelle Regelungen zu entwerfen, um weitere negative Folgen eines persönlichen Schicksalsschlages zu verhindern und das Vermögen zu schützen.

Sprechen Sie uns hierzu jederzeit an!


Sonja Schroeter
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