14.11.2025
Sie können den an die neue Variante angepassten COVID-19-Einzelimpfstoff von Moderna über das Privatrezept verordnen und regulär über die Apotheke bestellen mit der PZN 19956942.
Kassenpatienten wird empfohlen, die Kostenerstattung mit ihrer Krankenkasse vor der Impfung zu klären. Die Verordnung erfolgt hier ebenfalls auf Privatrezept.
Materialien:
Fachinformation
für medizinisches Fachpersonal
28.10.2025
Gemäß den Vorgaben zur flächendeckenden Verteilung von Impfstoffen gegen COVID-19 muss nur eine Bescheinigung über die niedergelassene Tätigkeit als Privatärztin bzw. Privatarzt bei der Apotheke vorgelegt werden.
Diese Bescheinigung wird von der zuständigen Landes- oder Bezirksärztekammer ausgestellt und setzt sich zusammen aus:
einer Selbstauskunft der privatärztlich tätigen Person
und einer Mitgliedsbescheinigung bei der jeweiligen Kammer
Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2027.
Das bedeutet: Für die Bestellung des COVID-19 Impfstoffs in der Apotheke reicht ab sofort diese Kammerbescheinigung aus.
Wichtig zur Surveillance:
Bis auf Weiteres sind die erforderlichen Eintragungen vorläufig in einer Excel-Tabelle vorzunehmen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
PVS – Privatärzte impfen mit
Viele Mitglieder des PBV wissen, dass Pilotprozesse bei unterschiedlichen Gerichten wegen der Einbeziehung von Privatärztinnen und -ärzten in den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen rechtshängig sind. Der PBV ist in den Pilotverfahren maßgeblich involviert und engagiert. Wir hatten darüber schon mehrfach und bei verschiedenen Anlässen berichtet.
In Hessen hat sich nun eine interessante Entwicklung ergeben.
Die KV Hessen hat Ende August 2025 über ihre Rechtsabteilung in einem am Sozialgericht Marburg rechtshängigen und von mir im Auftrag des PBV persönlich betriebenen Verfahren erklären lassen, dass
die Hessische Bereitschaftsdienstordnung am 24.11.2024 geändert wurde und aus organisatorischen Gründen bis auf Weiteres keine Heranziehung zur Beitragszahlung erfolgt.
Das kann ich aus eigener Beobachtung bestätigen. Die hessischen Kolleginnen und Kollegen haben seit der rückwirkenden Aufhebung der alten Beitragsbescheide Anfang 2024 keine Beitragsbescheide der
KV Hessen mehr erhalten.
Die Heranziehung zur Teilnahme von Privatärztinnen und Privatärzten am ÄBD sowie die diesbezügliche
Beitragserhebung ist von Seiten der KV Hessen – nach ihrem eigenen Vortrag bei Gericht – auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Allerdings wird die KV Hessen irgendwann wieder privatärztlich tätige Ärztinnen und Ärzte zum ÄBD heranziehen. Einen zeitlichen Rahmen hat sie bislang jedoch nicht mitgeteilt.
Wir halten unsere Mitglieder in Sachen Bereitschaftsdienst selbstverständlich auf dem Laufenden.
Bei dieser Gelegenheit darf ich Sie auf den Tag der Privatmedizin hinweisen. Wir konnten Herrn Rechtsanwalt Matthias Hauer aus Bad Nauheim dafür
gewinnen, im Rahmen eines Workshops über das Thema KV/Bereitschaftsdienst zu berichten. Herr Rechtsanwalt Matthias Hauer ist derjenige, der die Verfahren unserer Mitglieder in Sachen
KV-Bereitschaftsdienst federführend betreibt.
Ich hoffe, Sie sind – wie wir – erfreut über diese Entwicklung, wenngleich wir natürlich die Verfahren weiterführen, um Rechtssicherheit zu erhalten.
Herzliche Grüße
Ihr
Dr. med. Christoph Gepp,
2. Vorsitzender und Schatzmeister des
Privatärztlichen Bundesverbands
Flagge zeigen: Mit dem PBV Mitglieder-Logo für Ihre Website und Drucksachen!
die Stiftung KinderHerz hat uns gebeten, bei der Beschaffung dringend benötigter Materialien zur Patientenversorgung in ukrainischen Kinderkliniken zu helfen. Mit ihrem KinderHerz-Nothilfefonds
Ukraine unterstützt die Stiftung seit Beginn des Krieges insbesondere Kinder, die in den Krisengebieten auf medizinische Versorgung angewiesen sind.
Leider ist die Situation weiterhin dramatisch. Unter schwersten Bedingungen kämpfen unsere Kollegen in den Kinderkliniken dort jeden Tag um eine halbwegs hinreichende medizinische Versorgung,
besonders auch von herzkranken Kindern und Neugeborenen. Aus diesem Anlass bitten wir Sie heute um Unterstützung für die Partnerkliniken der Stiftung KinderHerz in Kiew und Lwiw, die sehnlichst
auf eine für Ende April anstehende Hilfslieferung warten.
Auf direktem Transportweg kommt Ihre Hilfe Ihre genau dort an, wo sie am dringendsten gebraucht wird. Denn durch den ständigen Kontakt mit beiden Krankenhäusern seit Kriegsbeginn weiß die
Stiftung genau, welche Versorgungsengpässe es dort gibt. In folgenden Bereichen ist der Bedarf aktuell am größten:
Haben Sie in Ihrem Praxisbestand etwas, was Sie in diesem Zusammenhang spenden können? Jede Spende hilft!
Wir freuen uns sehr, wenn Sie sich an dieser dringenden Hilfsmittellieferung mit einer Sachspende beteiligen und den im Krieg lebenden Kindern und Familien zur Seite stehen. Damit schenken Sie
den Kollegen in den Kinderkliniken vor Ort die Möglichkeit, ihren kleinen Patienten weiter mit dem Nötigsten helfen zu können und den betroffenen Eltern einen echten Lichtblick!
Sie haben kein Material übrig, möchten aber trotzdem helfen?
Die Stiftung KinderHerz beschafft aktuell auch Medizintechnik für die Kliniken; dabei kann auch Ihre finanzielle Unterstützung helfen:
Stiftung KinderHerz, Deutsche Bank AG
IBAN DE41 1007 0024 0053 1616 00 - Stichwort Ukraine
So kommt Ihre Spende sicher an:
Stellen Sie Ihre Sendung als Päckchen/Paket zusammen und legen Sie auf jeden Fall eine kurze Packliste bei, was sich in Ihrem Hilfspaket befindet. Aus zolltechnischen Gründen muss die Spedition,
die den Versand als kostenlose Leistung übernimmt, eine Gesamtliste der Hilfsgüter übergeben können.
Senden Sie Ihr Paket bitte an folgende Adresse:
Stiftung KinderHerz
Weserstraße 101
45136 Essen
Dort wird Ihr Spendenpaket für die Gesamtlieferung konfektioniert.
Sollten Sie Geräte abgeben können, dann wenden Sie sich bitte vorab telefonisch an die
Stiftung KinderHerz, Frau Stine Grund
Durchwahl 0201 - 201 865 831 22;
E-Mail: s.grund@stiftung-kinderherz.de
Sie haben noch Fragen? Kontaktieren Sie gerne Frau Grund.
Sie steht für alle Auskünfte zur Verfügung.
Der aktuelle Mutterpass für Privatärzte ist ab sofort erhältlich.
Format A5, 32 Seiten, fester Umschlag.
Der Mutterpass ist für 2 Schwangerschaften ausgelegt.
Die im Rahmen der Corona-Pandemie erarbeiteten Telemedizin-Psychotherapie-Abrechnungsempfehlungen waren bis zum 31.12.2021 befristet und wurden nicht verlängert!
Der Vorstand der Bundesärztekammer hat in seiner Sitzung vom 09./10.12.2021 eine Abrechnungsempfehlung zur telemedizinischen Erbringung von Leistungen im Rahmen der Behandlung von psychischen
Erkrankungen beschlossen, die die „Telemedizin-Psychotherapie-Abrechnungsempfehlungen“ unbefristet fortsetzen.
Die Krankschreibung per Videosprechstunde ist in die Regelversorgung übergegangen.
Folgendes ist allerdings zu beachten:
Für wie lange eine Arbeitsunfähigkeit (AU)-Bescheinigung, so die Bezeichnung im Behördendeutsch, per Video-Chat ausgestellt werden kann, ist unterschiedlich.
Wer dem behandelnden Arzt bekannt ist, kann bis zu 7 Tage auf diesem Weg krankgeschrieben werden. Danach ist für eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) ein persönlicher Praxisbesuch erforderlich.
Wer bei dem Arzt bislang nicht in Behandlung war, maximal 3 Tage.
Für eine Krankschreibung per Videosprechstunde wird generell vorausgesetzt, dass die Erkrankung eine Einschätzung im Video-Chat zulässt. Ein Anspruch von Krankenversicherten auf Krankschreibung auf diesem Weg besteht nicht. Der Arzt entscheidet, ob eine AU-Bescheinigung auf Grundlage einer Videosprechstunde ausgestellt wird.
Liebe Mitglieder, vielleicht haben Sie auch Post von der BGW bekommen. Alle Arztpraxen müssen zeitnah eine Arbeitsschutzbetreuung nachweisen.
Der PBV hat deswegen einen Rahmenvertrag mit BAU-Medizintechnik in Remscheid geschlossen. Dieser sieht Einsparungen von 10 bis 15 % pro Praxis gegenüber den normalen Tarifen vor.
Sie erreichen BAU-Medizintechnik unter folgender Anschrift: Dorfmühler Straße 14-16 | 42855 Remscheid |
Telefon 02191 696060 | Fax 02191 6960669 | info@bau-gruppe.com | www.bau-medizintechnik.com
Die genaue Kostenaufschlüsselung können Sie auch in unserem Sekretariat bei Frau Schroeter erfragen.
Nach Anmeldung können Sie uns Ihre Inseratinhalte per Online-Formular zusenden.
