Ein Privatarzt hat ebenso wie der Kassenarzt Medizin studiert und eine staatliche Zulassung als Arzt erhalten. Der Unterschied zum Arzt mit Kassenbindung ist, dass der Privatarzt keine vertragliche Abhängigkeit mit einer Krankenkasse möchte. Er ist stolz darauf, frei, unabhängig und zum Wohle des Patienten zu arbeiten. Aufgrund dessen lehnen die Privatärzte grundsätzlich jegliche Vertragsarzttätigkeit ab.
Viele Spezialisten und hoch qualifizierte Mediziner haben ihren Kassenvertrag bewusst abgegeben oder gar nicht beantragt. Sie arbeiten ausschließlich als Privatarzt, wofür es wiederum diverse Begründungen gibt. Die Gründe für einen Verzicht auf eine Vertragsbindung als Kassenarzt sind ein Gewinn für alle.