Der Privatarzt im PBV – Privatärztlicher Bundesverband e. V.

Ein Privatarzt hat ebenso wie der Kassenarzt Medizin studiert und eine staatliche Zulassung als Arzt erhalten. Der Unterschied zum Arzt mit Kassenbindung ist, dass der Privatarzt keine vertragliche Abhängigkeit mit einer Krankenkasse möchte. Er ist stolz darauf, frei, unabhängig und zum Wohle des Patienten zu arbeiten. Aufgrund dessen lehnen die Privatärzte grundsätzlich jegliche Vertragsarzttätigkeit ab.

Präferenz Privatarzt – ein Gewinn für alle

Viele Spezialisten und hoch qualifizierte Mediziner haben ihren Kassenvertrag bewusst abgegeben oder gar nicht beantragt. Sie arbeiten ausschließlich als Privatarzt, wofür es wiederum diverse Begründungen gibt. Die Gründe für einen Verzicht auf eine Vertragsbindung als Kassenarzt sind ein Gewinn für alle.

Warum sollten Sie auf eine Bindung an eine Krankenkasse verzichten?

  • Mediziner, die keine Bindung an eine Krankenkasse haben, möchten nicht, dass die Restriktionen der gesetzlichen Krankenversicherung sie in ihrer Arbeit einschränken
  • Viele Ärzte ziehen es vor, nur gegen Kostenerstattung zu arbeiten, weil sie durch Erfahrung und hohen Leistungsstandard über einen ausreichend großen Patientenstamm verfügen und sich so Vorteile zusichern
  • Ein Kassenarzt muss einen niedrigen medizinischen Behandlungsstandard anbieten, da die gesetzliche Krankenkasse nur geringe »Kopfpauschalen« für die Behandlung ihrer Mitglieder an Kassenärzte zahlt. Deren Leistung kann somit nicht angemessen vergütet werden. Ein Privatarzt hingegen stellt Rechnungen und lässt sich seine höherwertige medizinische Behandlung angemessenen nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte bezahlen