PBV-Vorstandsmitglieder
Dr. med. Norbert A. Franz, Vorsitzender
Prof. Dr. med. Markus Hambek, 2. Vorsitzender
Dr. med. Christoph Gepp, 2. Vors./Schatzmeister
Dr. med. Thomas P. Ems, Geschäftsführer
Liebe Mitglieder,
wir hoffen, Sie hatten einen schönen Sommer, selbst wenn Sie (nur) Urlaub hierzulande machen konnten. Mit dem nahenden Herbst kündigt sich auch der diesjährige Tag der Privatmedizin (TdP) an. Sie finden in dieser Ausgabe den Hinweis zur Anmeldung und den Link zur
Buchung des vergünstigten Veranstaltungs-tickets der Deutsche Bahn zum TdP.
Wir würden uns sehr freuen, Sie beim TdP begrüßen zu dürfen. Wir versprechen Ihnen spannende Beiträge, Fortbildungen und Diskussionen. Vergessen Sie bitte nicht, den Gutschein-Code zu verwenden
(Näheres siehe Ankündigung).
In der Gesundheitspolitik hat sich zwischenzeitlich nicht viel getan, sieht man mal von den Ankündigungen der Regierung ab, im Herbst erste Ideen vorstellen zu wollen. Wir sind gespannt und
können diese bereits beim diesjährigen TdP diskutieren.
Wir wünschen Ihnen zwischenzeitlich einen schönen Spätsommer und viel Freude bei der Lektüre!
Ihr Vorstand
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der PÄP auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Garantiert günstig zum Tag der Privatmedizin – jetzt Bahnticket buchen!
Entspannt ankommen, buchen Sie jetzt das günstige Veranstaltungsticket zur Jahreshauptversammlung für Ihre An- und Abreise – mit 100 % Ökostrom im Nah- und Fernverkehr.
Datenschutzhinweis: Bereits beim Laden der Deutsche Bahn Seite werden Daten an/von Deutsche Bahn gesendet.
Georg Plange
Georg Plange ist Geschäftsführer der TNP Agentur für Kommunikation GmbH in
Duisburg-Ruhrort und verantwortlich für die Programmgestaltung des Kongresses.
Mit Ihrem Besuch unseres Kongresses Tag der Privatmedizin am 22. November 2025 in Frankfurt/Main punkten Sie auch in diesem Jahr wieder mehrfach: Neben den üblichen Fortbildungspunkten haben wir für Sie wieder eine ganze Reihe wertvoller Beiträge im Programm, mit denen Sie in Ihrer Privatbehandlung neue Akzente setzen und wirtschaftlich profitieren.
Im Plenum: Vom Einsatz digitaler KI-Unterstützung bis zur Abnehmspritze
Im Plenum erwarteten Sie neben politischer Orientierung zur Ausrichtung Ihrer Praxis eine spannende Einführung in den Einsatz digitaler KI-Unterstützung im Praxisalltag wichtige Handreichungen
namhafter Experten zum Einsatz der Abnehmspritze aus diabetologischer wie endokrinologischer Perspektive.
Die Workshops: Von praxisbezogenen Marketinghandreichungen bis zu Tipps zur wirtschaftlichen Praxisführung
Im abwechslungsreichen Workshopprogramm finden Sie neben medizinischen Impulsen für Ihre Privatbehandlung eine große Auswahl praxisbezogener Marketinghandreichungen und lohnende Tipps zur
wirtschaftlichen Praxisführung – unter anderem bei der attraktiven Nettogestaltung von Mitarbeitergehältern oder alles zum Umgang mit den ärgerlichen Gebühren für den Ärztlichen
Bereitschaftsdienst.
Das Innovationsforum der Aussteller 2025
Als regelmäßiger Besucher kennen Sie dies: In dem von uns handverlesenen Ausstellerkreis des Innovationsforums warten auf Sie im wahrsten Sinne des Wortes lohnende Ansätze für die Erweiterung und
Optimierung Ihres Praxisangebotes.
Hier geht es zum aktuellen Stand der Programmentwicklung:
https://tag-der-privatmedizin.de/programm-kongresstag
TSP-Fortbildungen
Last but not least: Punkten Sie mit den begleitenden TSP-Fortbildungen gleich dreifach: Bis zu jeweils acht CME-Punkte, durch gezielte Erweiterung Ihres Behandlungsspektrums auch in
wirtschaftlicher Hinsicht – inkl. der Möglichkeit, Ihren neu erworbenen Tätigkeitsschwerpunkt zukünftig auf dem Praxisschild oder in Ihrem Webauftritt zu benennen.
Hier geht es zu den Veranstaltungen und dem Innovationsforum:
https://innovationsforum-privatmedizin.de/veranstaltungen
Diese Veranstaltung wird nicht vom PBV durchgeführt. Sie bietet sicher Chancen für Ihre Praxis, der PBV ist aber für die Durchführung und den Inhalt nicht verantwortlich.
Das Beste: Auch in diesem Jahr ist die Kongressteilnahme für Sie als PBV-Mitglied kostenfrei. Dazu haben Sie in den letzten Tagen per E-Mail die Einladung mit Ihrem persönlichen Buchungscode bekommen. Damit können Sie sich ab sofort Ihr Ticket sichern.
Sie hinterlegen bei der Buchung lediglich eine Kaution in Höhe von 50 €, die Sie nach Ihrem Kongressbesuch am 22. 11. 25 in der Frankfurt School in voller Höhe erstattet bekommen. Schnell
sein lohnt sich, denn die Ticketanzahl ist begrenzt, und der Kongress war in den letzten beiden Jahren ausverkauft.
Übrigens: Ab diesem Jahr ist die Ticketbuchung direkt über die Website des Kongresses und des Innovationsforums möglich!
Hier geht es zur Ticketbuchung:
https://innovationsforum-privatmedizin.de/veranstaltung/tag-der-privatmedizin
Halten Sie Ihren persönlichen Buchungscode bereit! Natürlich können Sie gerne auch Begleitpersonen (pro Kongressteilnehmer max. 2 Begleitpersonen) mitbringen. Avisieren Sie diese unter
sekretariat@pbv-aerzte.de oder telefonisch unter 06151 5012200. Für Ihre Begleitung werden die
Selbstkosten in Höhe von je 85 EUR berechnet.
Sie haben keinen Code erhalten oder wissen nicht mehr, wo sie diesen finden. Dann wenden Sie sich unter Angabe Ihres Mitgliednamens an die Geschäftsstelle.
Wir freuen uns, Sie Ende November in Frankfurt/Main begrüßen zu können.
Janine Peine
Janine Peine ist Steuerberaterin und Fachberaterin Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven) im bundesweiten Steuerberaterverbund ETL ADVISION.
Gleich drei steuerliche Neuerungen sollen Investitionsanreize setzen. Sowohl Investitionen in die Praxis als auch in Praxisfahrzeuge werden dadurch steuerlich attraktiver. Unternehmerisch
tätige Ärzte können so Liquiditätshebel und Steueroptimierungen durch wirtschaftliche Planung nutzen.
Erste Neuerung: Die geometrisch-degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter als Investitions-Booster
Sie ist wieder da: Für zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (z. B. medizinische Geräte,
IT-Ausstattung, Praxismobiliar) kann wieder eine geometrisch-degressive Abschreibung genutzt werden. Damit kommt wieder, was auch in der Vergangenheit in unterschiedlichen Zeiträumen möglich war.
Nur die Abschreibungshöhe ist anders als in der jüngsten Vergangenheit. Folgende Eckpunkte sind wichtig:
• Abschreibungssatz: bis zu 30 % pro Jahr vom jeweiligen Restbuchwert
• Obergrenze: maximal das Dreifache der linearen AfA
• Zeitraum: gilt nur für Investitionen zwischen 01.07.2025 und 31.12.2027
• Gilt nur für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
Beispiel:
Anschaffung eines Ultraschallgeräts im August 2025 für 60.000 € mit einer Nutzungsdauer von sechs Jahren. Die Abschreibung ist entweder linear oder geometrisch degressiv möglich.
Vergleich linearer zu geometrisch-degressiver Abschreibung:
Durch die geometrisch-degressive Abschreibung entsteht ein Liquiditätsvorteil in den ersten Jahren nach der Anschaffung. Insbesondere bei größeren Investitionen sind die Investitionsaufwendungen
so schneller steuerlich geltend gemacht. Ein Wechsel zur linearen Abschreibung kann erfolgen.
Zweite Neuerung: Einführung der sog. Turboabschreibung für reine Elektrofahrzeuge im Praxisvermögen
Für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge, die dem Praxisvermögen zugeordnet werden, gilt zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 ein völlig neues Abschreibungsmodell: die sogenannte
arithmetisch-degressive Abschreibung mit festen Staffelsätzen auf die Anschaffungskosten. Das bedeutet, einer sehr hohen Abschreibung im Erstjahr folgen entsprechend geringere Abschreibungen in
den Folgejahren. Im Detail staffelt sich die Abschreibung wie folgt:
Im 1. Jahr: 75 %
Im 2. Jahr: 10 %
Im 3. Jahr: 5 %
Im 4. Jahr: 5 %
Im 5. Jahr: 3 %
Im 6. Jahr: 2 %
Beispiel:
Kauf eines E-Pkw im Dezember 2025 für 80.000 €
Eine zeitanteilige Abschreibung im Erstjahr erfolgt nicht, was bedeutet, dass mit der Anschaffung 75 % der Anschaffungskosten als gewinnmindernde Betriebsausgabe berücksichtig werden können. Als
Anschaffungszeitpunkt gilt der Tag der Lieferung bzw. der Inbetriebnahme. Zu beachten ist, dass parallel keine Sonderabschreibung möglich ist. Auch sind weiterhin die steuerrechtlich geltenden
Nutzungsvoraussetzungen für die Zuordnung eines Fahrzeuges zum Praxisvermögen zu erfüllen und nachzuweisen.
Außerdem ist bei einem späteren Verkauf des Fahrzeuges daran zu denken, dass die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem noch vorhandenen Restbuchwert als Einnahme zu versteuern ist. Wird in
den Erstjahren bereits hoch abgeschrieben, ist der Restbuchwert schnell so gering, dass Veräußerungsgewinne entstehen. Dieses ist bei Verkaufsüberlegungen mit einzubeziehen.
Dritte Neuerung: Erhöhung der Bruttolistenpreisgrenze für die Dienstwagenbesteuerung bei Elektrofahrzeugen
Parallel zu den neuen Abschreibungsanreizen wird auch die steuerliche Begünstigung bei der Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge ausgeweitet. Für vollelektrische Fahrzeuge, die nach dem 30.
Juni 2025 angeschafft werden, steigt die Bruttolistenpreisgrenze für die Anwendung des Viertel- bzw. Halbansatzes nach der 1 %-Regelung von bisher 60.000 € auf 100.000 €.
Damit kann auch bei höherpreisigen Elektrofahrzeugen, wie größere SUV, von der reduzierten Versteuerung des geldwerten Vorteiles profitiert werden. Für Praxisinhaber bedeutet dies: Die
Kombination aus hoher Anfangsabschreibung und reduzierter Privatnutzungsbesteuerung kann den Einsatz hochwertiger Elektropraxisfahrzeuge steuerlich besonders attraktiv machen.
Fazit
Mit der Wiedereinführung der geometrisch-degressiven Abschreibung und der Einführung der arithmetisch-degressiven Abschreibung für Elektrofahrzeuge setzt der Gesetzgeber starke steuerliche
Investitionsanreize für Elektromobilität. Für Ärzte, die ihre Praxis modernisieren oder den Fuhrpark elektrifizieren wollen, bieten sich hervorragende Möglichkeiten zur Gewinn- und
Liquiditätssteuerung. Eine individuelle Steuerplanung sollte der Investitionsentscheidung vorausgehen und ist entscheidend, um die für die eigene Situation optimale Abschreibungsart zu wählen und
vorab die notwendigen Nutzungsvoraussetzungen zu prüfen und richtig nachzuweisen. Denn einen Fokus auf die betriebliche Nutzung der Fahrzeuge bei der nächsten Betriebsprüfung durch die
Finanzverwaltung ist gewiss.
Haben Sie hierzu Fragen? Sprechen Sie mich jederzeit an unter: Janine.peine@etl.de
Prof. Dr. med. Markus Hambek
Markus Hambek ist 2. Vorsitzender im PBV und Privatarzt mit eigener HNO-Praxis in Frankfurt.
Das Gesundheitswesen in Deutschland wird den Ansprüchen der Gesellschaft nicht mehr gerecht. Auch wenn einige dieser Ansprüche an sich diskussionswürdig sein mögen, so ist doch erkennbar,
dass bereits in Kernbereichen des Systems Mangelverwaltung herrscht.
Die aktuelle Ausgestaltung des Gesundheitswesens folgt nicht dem Subsidiaritätsprinzip, sondern dem Anspruch, dass alles, was möglich und wissenschaftlich erwiesen ist, von der
Gesellschaft in seiner Gesamtheit ökonomisch getragen werden muss. Dieser moralisch ehrwürdige Anspruch stößt aber mittlerweile an seine Grenzen. Wie konnte es dazu kommen?
Das aktuelle System wurde in seinen Grundzügen zu einer Zeit gestaltet, in der andere gesellschaftliche, biologische und therapeutische Voraussetzungen galten. Relevante Veränderungen, die in
ihrem Ausmaß von ökonomischer Bedeutung sein würden, waren damals nicht vorstellbar. Noch zu Zeiten Konrad Adenauers, also kurz vor Einführung von Kontrazeptiva, machte man sich zum Beispiel
keine Sorgen über eine zu geringe Nachkommenschaft, sondern ging davon aus, dass sich dies aus der menschlichen Natur heraus regeln würde. Die Gedanken richteten sich eher auf die Ernährung einer
großen Zahl von Nachkommen. Der zu damaliger Zeit nicht erwartete Anstieg der Lebenserwartung wurde daher auch nicht als volkswirtschaftliches Problem vorhergesehen. Durch den Anstieg der
Lebenserwartung wird der relative Anteil der Lebenszeit reduziert, in der die Bevölkerung mit ihrer gesamten Arbeitskraft ein derart ausgestaltetes Sozialsystem stabilisiert.
Pharmakologische und medizintechnisch basierte Behandlungsmaßnahmen waren im Vergleich zur heutigen Zeit sehr billig. Die größten Kostenbereiche umfassten die Infrastruktur (Krankenhäuser) und
die Personalkosten (damals vorrangig Arzthonorare). Dies hat sich mit der technologischen Weiterentwicklung grundlegend verändert. Inzwischen machen Pharmakotherapie und Medizinprodukte einen
wesentlichen, mitunter andere Kostenbereiche deutlich überragenden, Faktor aus. Jahrestherapiekosten für Medizinprodukte oder Arzneimittel im Gegenwert eines Automobils sind heute keine
Besonderheit mehr; damals hingegen unvorstellbar. Jahrestherapiekosten im Gegenwert von zwei bis drei Einfamilienhäusern sind zwar auch heute noch selten, aber bereits Realität geworden. Auch
dies war damals nicht denkbar.
Subsidiaritätsprinzip im Gesundheitswesen
Der einfachste Gedanke lautet: Wir sitzen alle in einem Boot, also warum schmeißen wir nicht alles, wie im Sozialismus, in einen Topf?
Die historische Erfahrung zeigt, dass die gesellschaftliche Realität des Sozialismus mittelfristig immer mit einer Verschlechterung der Lebensbedingungen für die überwiegende Mehrheit der
Menschen einhergeht. Im Kontext mit dem Gesundheitswesen ist klar, dass nur dann eine bestmögliche Versorgung für alle denkbar ist, wenn gleichzeitig das Verantwortungsbewusstsein des Einzelnen
in Bezug auf die Inanspruchnahme des Gesundheitssystems gefördert wird.
Eigenverantwortlichkeit ist angesichts zunehmend steigender Kosten für Arzneimittel, Medizintechnik und Vorhaltung von Großeinrichtungen unverzichtbar, um ressourcenschonend und effizient sein zu
können. Nur Eigenverantwortlichkeit im Sinne einer aktiven Kostenbeteiligung fördert zudem Interesse an Prävention, die wiederum unverzichtbar ist, um ein Gesundheitswesen für alle Bürger
erhalten zu können. Eine All-inclusive-Mentalität überfordert die Systeme. Ein Gesundheitssystem kann auch nur dann sozial gerecht sein, wenn jeder Beteiligte für sich genommen ein Interesse an
Ressourcenschonung hat. Diesen Gedanken gilt es also zu implementieren.
Der Staat wiederum muss dort ansetzen, wo der Einzelne oder eine Gruppe überfordert ist, was heute vorrangig in der stationären Versorgung, aber auch im ambulanten Bereich, z. B. bei teuren
Medikamenten, der Fall ist. Hier können die Kosten nicht vom Staat ferngehalten werden (nur sollte dies nicht im Sinne einer verdeckten Querfinanzierung erfolgen, wie es seit Jahrzehnten durch
Zuschüsse des Staates erfolgt). Eine Regelung zum staatlichen Teil der Kostenübernahme könnte aus dem System der Kostenträger (Versicherungen) herausgenommen werden, wodurch die Beiträge und
Lohnnebenkosten sinken würden. Natürlich gibt es hierzu auch Alternativen, zum Beispiel in manchen asiatischen Ländern.
Fazit
Es gibt sicherlich viele Möglichkeiten, ein Gesundheitswesen sinnvoll zu gestalten. Der Staat und die Gesellschaft in ihrer
Gesamtheit sollten nur an den Stellen gefragt sein, wo der Einzelne wirklich überfordert ist.
Haben Sie hierzu Fragen? Sprechen Sie mich jederzeit an unter: prof.hambek@pbv-aerzte.de
Sonja Schroeter
Ihre Ansprechpartnerin bei allen
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Sonja Schroeter
Telefon: +49 6151 5012200
Mobil: +49 152 02146178
Fax: +49 6151 22813
sekretariat@pbv-aerzte.de
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Montag von 15:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch von 15:00 – 18:00 Uhr
Freitag von 09:00 – 13:00 Uhr
Kommen Sie zu uns, wenn Sie sich mit unseren Aufgaben und Zielen identifizieren können und Sie ebenso wie wir von der Notwendigkeit einer schlagkräftigen Interessenvertretung für Privatärztinnen
und Privatärzte überzeugt sind.
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