titel der päp 02 2026 ein marienkäfer auf einem schneeglöckchen vor günem hintergrund

PBV-Vorstandsmitglieder
Dr. med. Norbert A. Franz, Vorsitzender
Prof. Dr. med. Markus Hambek, 2. Vorsitzender
Dr. med. Christoph Gepp, 2. Vors./Schatzmeister
Dr. med. Thomas P. Ems, Geschäftsführer


Editorial

 

Liebe Mitglieder,

in der aktuellen Ausgabe der PÄP finden Sie lesenswerte Beiträge zu den Themen Sprachmodelle/künstliche Intelligenz in der Medizin, neue gesetzliche Grundlagen bei der Geltendmachung von Honorarforderungen und Praxismarketing bei der Existenzgründung.

Ferner möchten wir Sie nochmals auf die Jahreshauptversammlung am 30. Mai 2026 in Frankfurt am Main (Le Méridien) aufmerksam machen. Die offizielle Einladung wird separat versendet. Wir freuen uns über zahlreiches Erscheinen. In diesem Rahmen werden wir Sie auch über die aktuellen berufspolitischen Entwicklungen informieren. (Programm/Anmeldung)

Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Lektüre.

Ihr Vorstand

 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der PÄP auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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Rainer Robbel Rechtsanwalt, janker mit hellem hemd, kurze haare und bart, lächelt

Rainer Robbel
Rainer Robbel ist Rechtsanwalt in der bundesweit tätigen ETL Rechtsanwälte GmbH in Köln.


Recht und Steuern

GOÄ-Honorarklagen: längere Verfahrensdauern und erheblich höhere Kosten?

Seit dem 01.01.2026 müssen GOÄ-Honorarklagen unabhängig vom Streitwert vor den Landgerichten verhandelt werden. Konnten bislang Forderungen unter 5.000 € einfach ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts vor den Amtsgerichten eingeklagt werden, zwingt die Neuregelung des § 71 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) die Ärzte auch bei kleineren Forderungen zur Beauftragung eines Rechtsanwalts, da vor den Landgerichten Anwaltszwang herrscht. Viele Ärzte befürchten nun deutlich längere Verfahrensdauern und erheblich höhere Kosten. 

Die rechtliche Ausgangslage

Bis zum 31.12.2025 richtete sich die sachliche Zuständigkeit für GOÄ-Honorarklagen nach dem allgemeinen Streitwert. Bei Forderungen bis 5.000 € war das Amtsgericht zuständig, erst darüber hinaus das Landgericht. Mit der am 11.12.2025 verkündeten Reform traten zum 01.01.2026 unter anderem zwei für Ärzte bedeutsame Änderungen in Kraft: Zunächst wurde der allgemeine Streitwert gemäß § 23 Nr. 1 GVG, bis zu dem die Amtsgerichte zuständig sind, von 5.000 € auf 10.000 € angehoben. Gleichzeitig wurde § 71 Abs. 2 GVG um „Streitigkeiten aus Heilbehandlungen“ ergänzt, die nun unabhängig vom Streitwert den Landgerichten zugewiesen werden. Der Gesetzgeber begründet die Änderungen mit einer Stärkung der Amtsgerichte und des Justizstandortes Deutschland. Durch die Spezialisierung sollen eine effiziente Verfahrensführung und höhere Qualität der Rechtsprechung ermöglicht werden.

Die neue Regelung erfasst alle Streitigkeiten über Ansprüche aus Heilbehandlungen zwischen Behandelnden und behandelten Personen, explizit auch GOÄ-Honorarklagen. Für Streitwerte oberhalb von 10.000 € ändert sich nichts, hierfür war bereits bisher das Landgericht zuständig.

Praktische Auswirkungen für die ärztliche Praxis

Diese Neuregelungen haben für Ärzte erhebliche Konsequenzen und wirken sich auf die Honorardurchsetzung auf mehreren Ebenen aus:

Gemäß § 78 Zivilprozessordnung (ZPO) besteht vor den Landgerichten Anwaltszwang. Während Ärzte theoretisch vor dem Amtsgericht selbst auftreten könnten, ist dies vor Landgerichten ausgeschlossen. Die zwingende Vertretung durch einen Rechtsanwalt führt unmittelbar zu Kosten, die unabhängig vom Ausgang zunächst beim Arzt anfallen.

Kritiker der Reform befürchten vor allem deutlich längere Verfahrensdauern. Ob dies in der Praxis tatsächlich eintritt, darf bezweifelt werden. Zwar dauerten Verfahren 2024 vor den Landgerichten durchschnittlich 17,5 Monate und damit annährend doppelt so lange wie vor den Amtsgerichten, dennoch dürfte der nun deutlich höhere allgemeine Streitwert aufseiten der Amtsgerichte zu einem erheblich höheren Verfahrensaufkommen führen. Bei den Landgerichten bewirkt dies gleichzeitig eine Entlastung und damit wohl auch eine kürzere durchschnittliche Verfahrensdauer.

Zudem bemängeln Kritiker die Begründung des Gesetzgebers, wonach gegen Honorarklagen häufig der Einwand der Schlecht- oder Fehlbehandlung erhoben werde. Diese Annahme sei falsch. Eigene Recherchen bei Medizinrechtlern ergeben jedoch ein differenzierteres Bild. Die Gründe für die Nichtzahlung sind in den weitaus meisten Fällen entweder die Behauptung von Behandlungsfehlern oder schlicht die Zahlungsunfähigkeit des Patienten.

Vor diesem Hintergrund dürfte die Reform eher Beifall verdienen, denn vor den Landgerichten gibt es auf das Medizinrecht spezialisierte Kammern, die in den Fällen mit Behandlungsfehlern sachgerecht, praxisnah und effizient entscheiden dürften. Dennoch verdient die Kostenfrage Aufmerksamkeit. Bei einer Honorarforderung von beispielsweise 3.000 € belaufen sich die Anwaltsgebühren nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) derzeit auf rund 725 € (bzw. 930 €, wenn der Anwalt auch vorgerichtlich tätig war). Hinzu kommen Gerichtskosten in Höhe von 376,50 €. Bei Streitigkeiten über die Ordnungsmäßigkeit der GOÄ-Abrechnung wird das Gericht zudem regelmäßig einen medizinischen Sachverständigen beauftragen. Dies führt zu zusätzlichen Kosten, die in der Regel im vierstelligen Bereich liegen und in vielen Fällen von der Klägerseite vorzuschießen sind. Selbst bei einem Obsiegen des Arztes bleibt das Risiko, die Forderung wegen der Zahlungsunfähigkeit des Patienten nicht durchsetzen zu können. Ob ein solches Kostenrisiko aus betriebswirtschaftlicher Sicht noch vertretbar ist, wird vom Einzelfall abhängen.

Örtliche Zuständigkeit als zusätzliche Hürde
Nach der jüngeren Rechtsprechung ist der Patient an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Landgericht zu verklagen. So kann es passieren, dass beispielsweise eine Praxis in München einen Patienten in Berlin verklagen muss. Dies führt zu zusätzlichen Kosten und Aufwand, vor allem wenn der Arzt zu den Terminen persönlich erscheinen muss.

Strategische Überlegungen für die Praxis
Angesichts dieser veränderten Rahmenbedingungen sollten Arztpraxen ihre Strategie bei der Honorardurchsetzung überdenken. Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist ein recht einfacher Weg, das Kostenrisiko zu  vermeiden. Mehrere Versicherer bieten speziell auf Heilberufe zugeschnittene Tarife an, die auch Honorarstreitigkeiten abdecken. Diese Versicherungen übernehmen in der Regel Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Die jährlichen Beiträge liegen zwischen 200 € und 1.000 €. Allerdings gelten zumeist Wartefristen von drei bis sechs Monaten. Besteht keine solche Versicherung, bedarf die Entscheidung für eine gerichtliche Durchsetzung in jedem Einzelfall einer sorgfältigen Kosten-Nutzen-Analyse.

Da der Rechtsanwalt ohnehin beauftragt werden muss, empfiehlt sich dessen frühzeitige Einschaltung. Dieser kann durch ein Mahnschreiben Druck aufbauen, ohne sofort ein Gerichtsverfahren anzustrengen. Darüber hinaus kann der Anwalt Recherchen zur Solvenz des Schuldners anstellen. Ebenso wird ein Anwalt das Vorliegen der Voraussetzungen für die Durchsetzbarkeit der Forderung frühzeitig prüfen.

Führt das vorgerichtliche Verfahren nicht zum Erfolg, sollte zunächst ein gerichtliches Mahnverfahren angestrengt werden. Häufig führt bereits der Mahnbescheid zu einer Zahlung oder zu Vergleichsverhandlungen. Legt der Schuldner nicht rechtzeitig Widerspruch ein, kann der Arzt einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Dieser ist vorläufig vollstreckbar, sodass ein Gerichtsvollzieher mit der Beitreibung beauftragt werden kann.

Kommt es dennoch zu einem Prozess, sollte auch die Möglichkeit eines Vergleichs in Betracht gezogen werden. Auch wenn ein Vergleich ein Nachgeben aufseiten des Arztes erfordert, ist das oft wirtschaftlicher als ein jahrelanger Prozess. Ratenzahlungsvereinbarungen können ebenfalls eine Lösung darstellen.

Für manche Praxis dürfte auch ein echtes Factoring, also die Abtretung der Forderungen an entsprechende Abrechnungsdienstleister, eine Alternative darstellen. Dann muss der Abtretungsempfänger die Forderung einklagen. Allerdings ist die Forderungsabtretung aus datenschutzrechtlichen Gründen nur mit vorheriger Einwilligung des Patienten zulässig.

Die Bedeutung präventiver Maßnahmen

Die geänderte Rechtslage unterstreicht die Bedeutung sorgfältiger Dokumentation und Abrechnung. Die Krankenakte muss sämtliche erbrachten Leistungen detailliert nachweisen und bei erhöhten Steigerungsfaktoren eine konkrete Begründung enthalten. Pauschale Verweise auf einen erhöhten Schwierigkeitsgrad reichen nicht aus. Wenn der Arzt seine Forderung in einem Klageverfahren geltend macht, trägt er die volle Darlegungs- und Beweislast. Ohne ausreichende Dokumentation wird der Prozess kaum zu gewinnen sein.

Patienten sollten vor Behandlungsbeginn über voraussichtliche Kosten informiert werden. Abweichende Honorarvereinbarungen sind nach § 2 Abs. 2 Satz 3 GOÄ in einem Schriftstück festzuhalten. Bei kostenintensiven Behandlungen empfiehlt sich ein detaillierter Kostenvoranschlag. Ein konsequentes Mahnwesen mit klaren ZahlungZahlungszielen und rechtzeitiger Eskalation kann viele Streitigkeiten im Vorfeld vermeiden.


Fazit und Ausblick


Die streitwertunabhängige Zuweisung von GOÄ-Honorarklagen an die Landgerichte stellt eine beträchtliche Veränderung für die Durchsetzung von ärztlichen Honorarforderungen dar. Während der Gesetzgeber eine Qualitätssteigerung der Rechtsprechung durch spezialisierte Kammern beabsichtigt, erwartet die Ärzteschaft durch die Regelung eine Erschwerung der Rechtsdurchsetzung, insbesondere bei kleineren Forderungsbeträgen. Ob dies – wie einerseits beabsichtigt und andererseits befürchtet – eintritt, wird die Zukunft zeigen,

Haben Sie hierzu Fragen? Sprechen Sie mich jederzeit an unter: [email protected]


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Prof. Dr. med. Markus Hambek, weißes hemd, blauer sako, brille und kurze haare

Prof. Dr. med. Markus Hambek
Markus Hambek ist 2. Vorsitzender im PBV und Privatarzt mit eigener HNO-Praxis in Frankfurt.


Gesundheitsmanagement

KI für die Welt – brauchen wir noch natürliche Intelligenz?

Sprachmodelle vereinfachen auf beeindruckende Weise die Interaktion zwischen Mensch und Maschine. Extrem aufwendige Prozesse können bei sehr geringem menschlichen Einsatz durchgeführt werden. In besonderem Fokus stehen Anwendungen für das Gesundheitswesen, da dort eine hohe Menge an Datensätzen produziert wird. Zweifelsfrei ist es daher eine große Hilfe, entsprechende Technologien zu nutzen.   

Sogenannte künstliche Intelligenz (KI) ist aktuell billig. Allerdings wird es wohl nicht mehr lange dauern, bis die hohen Investitionskosten auf die Nutzer umgelegt werden. Spätestens dann, wenn entsprechende Systeme flächendeckend implementiert wurden. Um steigende Gesundheitskosten zu vermeiden, müssten die Systeme vorrangig dort eingesetzt werden, wo sie auch langfristig, selbst bei hohen Lizenzgebühren, kostensenkend wirken. Die gegenwärtige Entwicklung ist jedoch eine andere.

Seit ChatGPT übertrumpfen sich Fachkundige mit Prognosen, was Sprachmodelle (gern auch als künstliche Intelligenz bezeichnet) leisten können werden; meist jedoch ohne Überlegungen anzustellen, wie eine streng rational begründete Verwendung aussähe. Diese, von Spontaneität geprägte Herangehensweise entspricht dem menschlichen Naturell.

Warum aber zeigt der Mensch dieses partiell irrationale Verhalten? Die Antwort lautet: Weil es für ihn einfach ist. Es entspricht der Strukturierung des menschlichen Gehirns, den Fortschritt im Hinzufügen (Addieren) zu suchen. Die Erkenntnis ist nicht neu, die Beweisführung erfolgte jedoch erst im Jahr 2021 (Nature April 592, 258–261, 2021). Less is more. Subtractive changes require more thought, bedeutet: Subtraktives Denken kostet mehr Energie und ist uns deshalb unangenehm. Oder anders: Addition (das „Mehr“) fällt uns leichter. Durch diese wissenschaftliche Untersuchung lässt sich (nach erstaunlich langer Zeit) auch die folgende Aussage des Schweizer Psychiaters C. G. Jung (1875–1961) belegen: „Da Nachprüfen und Nachdenken so umständlich und schwierig sind, so urteilt man lieber unbeschwert und realisiert nicht, dass man bloß projiziert und somit sich selber zum Opfer eines närrischen Illusionstricks macht.“ Nachprüfen bedeutet, dass man sich auch – und manchmal wesentlich – der Subtraktion bedient, die wiederum einen höheren Energieverbrauch im Gehirn verursacht (und deshalb gern vermieden wird). Wenn wir von echtem Denken sprechen, sollten wir also das bloße Addieren von Aussagen ausgrenzen und dem Feld der Illusionen zuweisen.

KI: Was ist sinnvoll? 

Momentan herrscht noch viel Verunsicherung. Aussagen wie „KI kann dies besser, kann das besser“ oder „KI ist besser als ein Arzt“ tragen hierzu bei. Manch einer nutzt diese Verunsicherung zur eigenen Vermarktung. Was KI können wird, werden wir sehen. Meist kommt es bei wirklich bahnbrechenden technologischen Entwicklungen auch zu sogenannten disruptiven Ereignissen. Um selbst von den Entwicklungen aber nicht zerrissen zu werden, müssen wir rechtzeitig in Blick nehmen, was entweder KI nicht leisten können wird oder/und was schlicht und ergreifend nicht sinnvoll ist, von einer KI bearbeiten beziehungsweise verändern zu lassen. Diese Bereiche gilt es zu schützen. Im Hinblick auf die künftige Ausrichtung und Entwicklung von Technologien im Gesundheitswesen ist die Frage wichtig, was eine künstliche Intelligenz nicht leisten können wird oder wo eine Implementation, zum Beispiel aus ökonomischen Gründen, nicht sinnvoll sein wird. Hier ist die eigentliche intellektuelle Herausforderung zu sehen.

Was wird KI nicht leisten? Lange vor ChatGPT hat der britische Physiker Stephen Hawking (1942–2018) auf diese ihm gestellte Frage eine verblüffend einfache Antwort gegeben: Eine künstliche Intelligenz wird nicht in der Lage sein, Sprünge zu machen. Hat er damit recht, oder hat er sich genau in diesem Punkt einmal getäuscht, gar falsch gedacht? Um diese Frage zu beantworten, muss man natürlich zunächst verstehen, was er meinte. Eine künstliche Intelligenz basiert auf Informationen, verfügbarem Wissen. Ihre Existenz ist abseits von diesen Informationen nicht denkbar. Künstliche Intelligenz kann also niemals ihr eigenes Wissen ignorieren, ohne sich selbst, die eigene Form von Existenz, damit infrage zu stellen. Wenn sie dies dennoch täte, würde sie schlicht und ergreifend aufhören zu existieren. Wie ist das bei uns? Hören wir auch auf zu existieren, wenn wir uns von unserem Wissen distanzieren oder dieses gar ignorieren? Natürlich nicht, wir leben weiter. Wir sind in der Lage zu ignorieren. Wir können gleichzeitig einen völlig neuen, auch rationalen Denkansatz ansteuern. Wir können springen. Von einer Gedankenwelt in die nächste (zweifelsfrei nicht ohne Fehlfunktionen). Die Volatilität unseres Denkens birgt interaktives Potenzial. Insbesondere, wenn es um Kommunikation unter Menschen mit sozialen Bedürfnissen geht.

Was bedeutet das für die Medizin? 

Bestes Beispiel für diese Interaktion ist die Anamneseerhebung. Sie wird meistens als simple Datenerhebung missverstanden, zum Beispiel bei der elektronischen Patientenakte: „Nur wenn alle Gesundheitsdaten des Patienten vorliegen, kann er im Notfall gerettet werden.“ Anamneseerhebung ist etwas anderes, und zwar ein sozialer, interaktiver Prozess und als solcher die Grundlage einer sich entwickelnden Arzt-Patienten-Beziehung. Ist diese Interaktion zwischen Menschen wirklich etwas besonders Schützenswertes oder in die Welt der Mystik zu verbannen? Zur Beantwortung hilft uns die Wissenschaft: Wir sehen uns an, was messbar ist, und schaffen eine Beweislage.
Messbar ist, dass die Gehirnwellen sich bei sozialer Interaktion zwischen zwei Menschen in charakteristischem Muster synchronisieren. „Synchronized Minds“ (Scientific American 2023: doi:10.1038/scientificamerican0723-50)

Warum wird das mit KI nicht passieren? Weil wir es bei der Interaktion zwischen Mensch und Maschine mit zwei physikalisch unterschiedlichen Informationsverarbeitungssystemen zu tun haben. Die Basis für die Synchronisationsfähigkeit beim Menschen liegt in der biologischen Grundlage, im konkreten Fall im Auftreten sogenannter globaler (Cave: der Begriff ist intrazerebral zu verstehen) Wellenbildung mit fluktuierenden Arousals, wie sie in dieser Weise nur in einem biologischen System auftreten kann (und sich dynamisch verändert) (ScienceAdvances 2021: doi: 10.1126/sciadv.abf2709).

Dem mögen KI-Experten entgegenhalten, dass Experimente gezeigt haben, KI könne empathischer auf Patientenfragen antworten als die meisten Ärzte. Aber ist es damit getan? Worauf basiert diese Form von Empathie? Einzig und allein auf Wahrscheinlichkeiten bei der Generierung von Sprache, womit dies nur eine Imitation biophysikalischer Prozesse ist, eine Illusion von Empathie. Ein wahrer Sprung ist das nicht.

Es geht aber nicht nur um Empathie und soziale Interaktion, sondern auch um ökonomische Aspekte. Wie teuer ist natürliche Intelligenz im Vergleich zu künstlicher Intelligenz? Macht es vielleicht auch aus ökonomischen Gründen Sinn, natürliche Intelligenz zu erhalten beziehungsweise zu fördern? Hierzu empfehle ich folgende Lektüre: „Natürliche und künstliche Intelligenz. Ein kritischer Vergleich“

Abschließend sei erwähnt, dass die Anwendung von Sprachmodellen/künstlicher Intelligenz in der Patientenbehandlung haftungsrechtlich weiterhin von ärztlichen Versicherungsverträgen abgedeckt wird. Hier werden die Ärztekammern gefragt sein. Es gilt zu klären, ob ein Arzt für die Anwendung eines elektronischen Systems, dessen Ergebnisfindung nicht nachvollziehbar ist, haften kann.

 


Fazit


Theoretisch ergäbe es also Sinn, wenn wir uns damit auseinandersetzten, was wir nicht tun sollten.


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Christian Finke
Christian Finke ist Inhaber der Agentur Finke Praxismarketing in Düsseldorf und seit 2006 auf Marketinglösungen für Ärzte und Zahnärzte spezialisiert.

 


Praxismanagement

Erfolgreiches Praxismarketing bei der Existenzgründung

Wenn Sie eine Praxis übernehmen oder neu gründen, ist Marketing ein essenzieller Baustein für den Erfolg – mit Corporate Design, Logo, Website, Google-Sichtbarkeit und Social Media. Aber worauf kommt es wirklich an – und wann?

Wir haben in den letzten 20 Jahren eine Vielzahl junger Ärzte in die Niederlassung begleitet und möchten Ihnen 15 Tipps für Ihr Praxismarketing an die Hand geben, wie Sie bei Ihrer Existenzgründung in ruhigem Fahrwasser voll durchstarten. Die Planung und Umsetzung sollte idealerweise bereits einige Monate vor Praxiseröffnung oder -übernahme stattfinden. Unterstützung finden Sie hierfür bei spezialisierten Praxismarketingagenturen.

15 Tipps für Ihren Erfolg bei der Existenzgründung

Tipp 1: Fangen Sie rechtzeitig an!
Die Kosten für das Marketing gehören bereits in die Finanzierung. Dazu sollten Sie bereits Ihr Vorhaben mit einem Marketingspezialisten besprochen haben, um die Kosten abwägen zu können.

Für den richtigen Zeitpunkt bedeutet das in der Regel:

  • Bei Übernahmen etwa drei Monate vor Eröffnung
  • Bei Neugründungen eher vier bis sechs Monate vor Eröffnung

Gerade bei einer Neugründung ist es von enormer Bedeutung, das Marketing rechtzeitig ins Rollen zu bringen. Sie möchten schließlich am Tag der Eröffnung bereits die ersten Patienten empfangen und nicht erst Wochen nach dem eigentlichen Start. Auch für Übernahmen ist das wichtig, da erfahrungsgemäß viele Patienten durchsaniert sind und einige verloren gehen, da diese sich eine neue Praxis suchen.
 
Tipp 2: Ohne eine gute Positionierung ist alles nichts!
Erfolgreich ist derjenige, der weiß, was er zu bieten hat – und dies auch kommuniziert. Stellen Sie sich die Fragen: Was mache ich anders als die anderen Praxen in der Gegend? Was macht mich besonders? Also: Heben Sie Ihre besonderen Leistungen und Schwerpunkte hervor.

Denken Sie an Ihr Alleinstellungsmerkmal. Was macht Ihr Behandlungskonzept aus? Schreiben Sie es auf und kommunizieren Sie es verständlich – praxisintern und über Ihr Marketing an die Patienten.

Tipp 3: Betrachten Sie die gesamte Patientenreise (Patient Journey)!
Der Kontakt mit einer Praxis beginnt nicht erst im Behandlungsstuhl und endet auch nicht mit dem Verlassen der Praxis. Schon vor der Terminvereinbarung gibt es oft über zehn Kontaktpunkte. Das können Google-Bewertungen sein, eine persönliche Empfehlung, die Website, Social Media, eine Anzeige oder ein Plakat.

Jeder dieser Schritte beeinflusst die Entscheidung des potenziellen Patienten. Eine durchdachte Patientenreise berücksichtigt all diese Berührungspunkte. Sie sorgt dafür, dass Informationen verständlich sind, Abläufe logisch wirken und Erwartungen erfüllt werden. Wenn Sie Praxismarketing ganzheitlich denken und die gesamte Patientenreise im Blick behalten, schaffen Sie Vertrauen nicht punktuell, sondern entlang des gesamten Weges – und vor allem nachhaltig.

Tipp 4: Professionelle Fotos setzen Ihre Praxis in Szene!
Bilder transportieren mehr als Worte. Gerade in der Gründungsphase entscheidet Authentizität über Vertrauen, sonst verpufft der Vorteil des Neuen. Verzichten Sie daher möglichst auf gekaufte Bilder aus dem Internet und Fotos vom Nachbarn/Freund/Familienmitglied. Setzen Sie auf ein professionelles Fotoshooting mit einem Fotografen, der sich mit Praxen- und People-Fotografie auskennt. So schaffen Sie Vertrauen und Neugier – und das gewinnt Patienten.

 

Tipp 5: Eine gute Domain ist die halbe Miete!
Wenn Sie eine Praxis gründen, versuchen Sie eine namensunabhängige Domain nach dem Prinzip fachrichtung-musterstadt.de. Das hat Vorteile bei der Suchmaschinenoptimierung und lässt Spielraum für Wachstum und den Praxisverkauf. Wenn Sie eine Praxis übernehmen, vereinbaren Sie unbedingt mit dem Abgeber, dass Sie die Praxisdomain(s) übertragen bekommen – auch wenn das nicht namensunabhängig ist. Die Historie und das Vertrauen von Google in die Domain sind wichtig für Ihren künftigen Praxiserfolg.

Tipp 6: Ihre Praxis-Website soll Patienten für Sie gewinnen!
Die Praxis-Website ist das Aushängeschild Ihrer Praxis. Sie bildet oft den ersten Kontaktpunkt zwischen Ihrer Praxis und neuen Patienten. Hier fließen die Positionierung, das Corporate Design, Ihre Spezialisierungen und Leistungen sowie Ihre Persönlichkeit zusammen. Eine gute Praxis-Website soll nicht nur informieren, sondern Sie bestmöglich verkaufen. Und zwar auch Sie als Inhaber der Praxis, denn Sie sind die Galionsfigur.

Bei der Patientenansprache können Sie sich bewusst an Privatpatienten und Selbstzahler wenden – denn Selbstzahler werden in Zukunft eine größer werdende Klientel. Sei es durch ausländische Patienten bei einem kurzzeitigen Deutschlandaufenthalt oder durch Kassenpatienten, die sich eine gute ärztliche Versorgung und kurzfristigere Termine gönnen möchten.
Nutzen Sie die Expertise einer spezialisierten Agentur, die dafür sorgt, all das auf Ihrer Website zu vereinen.

Tipp 7: Google Unternehmensprofil einrichten und optimieren!
Für die lokale und regionale Auffindbarkeit ist Ihr Google Unternehmensprofil von großer Bedeutung. Viele Patienten geben in die Suchmaschine einfach „{Fachrichtung} in der Nähe“ oder „{Fachrichtung} {Stadt}“ ein, und genau bei diesen Suchanfragen möchten Sie erscheinen. Wenn Sie eine Praxis übernehmen, vereinbaren Sie die Übertragung des Profils mit dem Abgeber. Sonst laufen Sie Gefahr, den Zugriff nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen zu bekommen.

Tipp 8: KI sollte unterstützen, nicht ersetzen!
Künstliche Intelligenz (KI) ist nicht mehr wegzudenken. KI kann Prozesse erleichtern, Texte strukturieren oder Ideen liefern. Sie kann helfen, Zeit zu sparen und den Blick zu weiten. Verzichten Sie aber darauf, Texte einfach mit KI zu schreiben. Mit gutem Prompting, also der Eingabe, die Sie der KI geben, um eine gewünschte Antwort oder Aktion zu erhalten, geht das, braucht dann aber auch jemanden, der die KI richtig benutzen kann. Ansonsten haben Sie denselben Einheitsbrei wie alle anderen.

Tipp 9: Erreichbarkeit ist das A und O!
Erreichbarkeit ist ein stiller, aber entscheidender Faktor für Zufriedenheit. Lange Wartezeiten am Telefon oder fehlende Rückmeldungen schaden der Praxis nachhaltig. Es ist deshalb wichtig, diese Abläufe von der Existenzgründung an bewusst zu gestalten und nicht zu vernachlässigen. Patienten erwarten keine Perfektion, aber Verlässlichkeit. Wenn das Personal nicht ausreicht oder es Engpässe gibt, ergänzen Sie Ihre Erreichbarkeit mit KI-Telefonassistenten, einer Onlineterminvereinbarung und einer Onlinerezeption.


Tipp 10: Nutzen Sie Onlineterminvergabe-Tools!
Eine moderne Praxis ohne Onlineterminvergabe ist heute undenkbar, und für viele Patienten ist die Möglichkeit der Onlineterminbuchung längst selbstverständlich. Außerdem entlastet sie das Praxispersonal. Wichtig für Sie als Existenzgründer ist dabei nicht die Technik allein, sondern die optimale Einbindung in den Praxisalltag und die PVS. Doctolib, Dr. Flex oder eine andere Lösung? Das ist Ihnen überlassen. Alle Lösungen bieten Vor- und Nachteile. Wichtig ist, dass Sie auf Onlineterminvergabe setzen.

Tipp 11: Marketing kommt nicht von Marke!
Es gibt Agenturen, die Ihnen über ein tolles Markenkonzept versprechen, dass die Praxis von allein gut läuft. Das ist aber ein Trugschluss. Ein gutes Corporate Design und tolle Fotos auf einer teuren Website sind noch kein Garant für den Erfolg. Fragen Sie sich, was Sie möchten: Erfolg oder reine Schönheit. Erfolg wird durch Schönheit begünstigt, aber „nur schön“ reicht nicht. Für erfolgreiches Praxismarketing spielen viele verschiedene Maßnahmen zusammen, innerhalb derer die „Marke“ lediglich ein Teil der Maßnahmen ist.

Tipp 12: Marketing ist nicht nur online!
Digitale Sichtbarkeit ist heute unverzichtbar, ersetzt jedoch nicht jegliche klassische Maßnahmen wie eine vernünftige Praxisbeschilderung und Printmaterialien wie Flyer in der Praxis zur Verkaufsförderung von Wunschleistungen. Insbesondere in kleinen Städten erweisen sich auch Sponsoring und soziales Engagement als sinnvoll, da Sie hierdurch Nähe zeigen – gerade, wenn Sie selbst nicht aus der Region kommen sollten. Wer Online- und Offlinemarketing zusammendenkt, sorgt für Wiedererkennbarkeit und ein konsistentes Bild, unabhängig davon, wo der erste Kontakt entsteht.

 

Tipp 13: „Kein Bock auf Social Media“ ist auch keine Lösung!
Social Media ist präsent, schnell und emotional. Und ja, es kann auch nerven, beschönigt falsche Ideale und macht etwas Arbeit. Dennoch ist es wichtig, als Praxis auch hier präsent zu sein. Sie müssen nicht überall aktiv sein und jedem Trend hinterherrennen. Es geht auch nicht um tausende Follower, sondern um Emotion, Reichweite und einen Effekt, der dadurch entsteht. Wenn Sie Social Media gezielt einsetzen, können Sie Patienten zu Wunschleistungen gewinnen sowie Personal, das zu Ihnen passt. Ohne sich zu verbiegen.

 

Tipp 14: Nutzen Sie Marketing für Patienten- und Personalgewinnung!
Marketing wirkt nicht nur nach außen, sondern auch nach innen. Der gleiche Auftritt, der Patienten anspricht, prägt auch die Wahrnehmung als Arbeitgeber. Wenn Sie klar kommunizieren, wofür die Praxis steht, erleichtern Sie beiden Zielgruppen die Entscheidung. Es lohnt sich immer, diese Perspektiven nicht zu trennen. Ein glaubwürdiger Auftritt spart Erklärungen, stärkt das Teamgefühl und unterstützt langfristig die Stabilität der Praxis.

 

Tipp 15: Verstehen Sie Marketing als laufenden Prozess!
Marketing endet nicht mit der Eröffnung und auch nicht nach den ersten Monaten oder Jahr(en). Erwartungen verändern sich, Märkte entwickeln sich weiter, und auch die eigene Praxis ändert sich. Es kommen neue Menschen, neue Ideen, neue Behandlungen, neue Geräte. Wer Marketing als einmaliges Projekt betrachtet, muss regelmäßig neu ansetzen. Wer es als Prozess versteht, entwickelt Strukturen, die mitwachsen. Kleine Anpassungen ersetzen dann große Korrekturen und sorgen für Kontinuität im Außenauftritt. Sicherlich verselbstständigt sich die Praxisbekanntheit irgendwann, sodass das Marketing reduziert werden kann. Bis dahin aber sollten Sie dranbleiben.


Fazit


Praxismarketing entfaltet seine Wirkung selten in einzelnen Maßnahmen. Es zeigt sich vielmehr im Zusammenspiel vieler Entscheidungen, die den Praxisalltag prägen. Ein ganzheitlicher Blick hilft dabei, den roten Faden nicht zu verlieren.

Haben Sie hierzu Fragen? Sprechen Sie mich jederzeit an unter: [email protected]


Sonja Schroeter, Sekretariat. schulterlange blond haare freundlich lächelnd

Sonja Schroeter
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