PBV-Vorstandsmitglieder
Dr. med. Norbert A. Franz, Vorsitzender
Prof. Dr. med. Markus Hambek, 2. Vorsitzender
Dr. med. Christoph Gepp, 2. Vors./Schatzmeister
Dr. med. Thomas P. Ems, Geschäftsführer
Liebe Mitglieder,
wir hoffen, Sie sind alle gut in das neue Jahr gestartet. 2026 soll nach Ankündigung der Bundesregierung bedeutende Veränderungen in den Sozialsystemen bringen, insbesondere auch im
Gesundheitswesen. Während viele dieser Veränderungen die vertragsärztliche Versorgung betreffen, ist nun wohl auch die GOÄ dran. Bevor das Gesundheitsministerium die Umsetzung vorantreibt, laufen
aktuell noch Gespräche der Bundesärztekammer mit den Fachgesellschaften, da es Unstimmigkeiten in der Bewertung der Leistungen gibt. Wir hoffen sehr, dass diese ausgeräumt werden können.
Bitte merken Sie sich bereits jetzt den Termin für unsere Fortbildung mit der jährlichen Jahreshauptver-
sammlung vor: 30. Mai 2026, Ort: Frankfurt am Main, Le Meridien. Die Einladungen werden rechtzeitig verschickt.
Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Lektüre.
Ihr Vorstand
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der PÄP auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Rainer Robbel
Rainer Robbel ist Rechtsanwalt in der bundesweit tätigen ETL Rechtsanwälte GmbH in Köln.
Seit dem 01.01.2026 müssen GOÄ-Honorarklagen unabhängig vom Streitwert vor den Landgerichten verhandelt werden. Diese Reform zwingt Ärzte auch bei kleineren Forderungen zur Beauftragung
eines Rechtsanwalts, da vor den Landgerichten Anwaltszwang herrscht. Für die Ärzteschaft stellt sich die Frage, wie man mit dieser Neuerung am Besten umgeht.
Während der allgemeine Streitwert für Amtsgerichte von 5.000 auf 10.000 € angehoben wurde, werden nun gezielt „Streitigkeiten aus Heilbehandlungen“ unabhängig vom Streitwert den Landgerichten
zugewiesen. Der Gesetzgeber begründet dies mit einer Stärkung der Spezialisierung und höherer Qualität der Rechtsprechung durch spezialisierte Kammern.
Praktische Auswirkungen für Arztpraxen
Der zwingende Anwaltszwang führt unmittelbar zu Kosten, die früher nicht zwingend angefallen sind. Selbst wenn die Klage erfolgreich ist, bleibt das Risiko, die Forderung wegen
Zahlungsunfähigkeit des Patienten nicht durchsetzen zu können.
Ob Verfahren zukünftig tatsächlich länger dauern, ist fraglich. Zwar dauerten diese 2024 vor Landgerichten ungefähr doppelt so lange wie vor Amtsgerichten, doch dürften die Landgerichte eine
deutliche Entlastung erfahren, da nun Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 10.000 € – also doppelt so hoch wie zuvor – vor den Amtsgerichten landen. Das wird sich mutmaßlich positiv auf die
Verfahrensdauern bei den Landgerichten auswirken.
Strategische Empfehlungen
Arztpraxen sollten auf jeden Fall ihre Strategie des Forderungsmanagements überdenken. So vermeidet beispielsweise eine Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko. Durch die frühzeitige
Einschaltung eines Anwalts lassen sich möglicherweise Prozesse vermeiden. Auch Factoring kann eine Alternative sein, erfordert aber datenschutzrechtlich die Einwilligung des Patienten. Von
entscheidender Bedeutung sind zudem eine detaillierte Dokumentation, die transparente Kostenaufklärung und ein konsequentes Mahnwesen.
Lesen Sie in der kommenden Ausgabe der PÄP, die Ende April 2026 erscheinen wird, welche konkreten Auswirkungen die neue Regelung auf Ihre Praxis haben kann.
Haben Sie hierzu Fragen? Sprechen Sie mich jederzeit an unter: [email protected]
Georg Plange
Georg Plange ist Geschäftsführer der TNP Agentur für Kommunikation GmbH in Duisburg-Ruhrort und verantwortlich für die Programmgestaltung des Kongresses "Tag der
Privatmedizin".
Es ist soweit: Wir können das Ihnen auf dem Tag der Privatmedizin (22.11.2025 in Frankfurt/Main) gegebene Versprechen einlösen und die beiden ausgefallenen Workshops als Webinare
anbieten: „KI in Ihrer Praxis“ und „Erfolgreiche Personalgewinnung“ sind nun als reine Online-Webinare terminiert und können von Ihnen hier ab sofort gebucht werden. Die Teilnahme ist für Sie
als PBV-Mitglied – wie der gesamte Kongress auch – selbstverständlich kostenfrei. Mehr noch: Da wir im Webinar nicht den Zeitbeschränkungen des Kongresses unterliegen, wird es inhaltlich tiefer
gehen, und Sie haben ausreichend Zeit und Möglichkeiten, den Referenten Markus Sobau zu befragen.
Unser besonderer Tipp: Auch wenn Sie an einem oder den beiden ausgeschriebenen Terminen keine Zeit finden, melden Sie sich an. Denn für alle angemeldeten Teilnehmer gibt es im Anschluss an die
Fortbildung die Aufzeichnung der Veranstaltung. Hier die Inhalte der beiden Workshops im Detail:
KI in der Praxis: Aber sicher!
Der Einsatz von KI-Anwendungen kann auch Ihren Praxisalltag einfacher machen. Dabei kommt es aber entscheidend darauf an, nicht nur die Vereinfachung und Automatisierung in den Blick zu nehmen.
Datensicherheit und -schutz für Praxis und Patienten müssen mit jedem Einsatz Schritt halten.
Gewusst wie, dann ist die richtige Einstellung kein Hexenwerk: Sie müssen die Risiken sowie Fallen kennen und die richtigen Voreinstellungen zum Ausschluss von unbeabsichtigten Datenweitergaben
wählen, dann steht der Entlastung im Praxisalltag durch die stetig wachsende Zahl leistungsfähiger KI-Tools von der Praxisverwaltung bis zur Diagnose- und Therapieunterstützung nichts mehr im
Wege. Die Leistungsfähigkeit und Effizienz Ihrer Praxisorganisation lässt sich so gezielt ausbauen.
Lernen Sie in diesem Live-Webinar alle wichtigen Parameter kennen und beurteilen:
Mittwoch, 22.04.2026 | 17:00 Uhr bis ca. 19:00 Uhr
Hier geht es zur kostenfreien Anmeldung.
Erfolgreiches Recruiting: Personalgewinnung mit System
Sie wissen aus Erfahrung: Gute Fachkräfte für Ihre Praxis – vom ärztlichen Kollegen bis zum Praxispersonal – zu finden und langfristig zu binden, wird zunehmend zur Herausforderung. In diesem
Workshop zeigen wir Ihnen, wie Sie mit System und klarer Strategie genau die Mitarbeitenden gewinnen, die wirklich zu Ihrer Praxis passen. Erfahren Sie außerdem, unter welchen Voraussetzungen
Förderungen für die Personalgewinnung möglich sind – ein echter Mehrwert für Ihre Praxis.
Lernen Sie in diesem Live-Webinar alle wichtigen Tricks und Ihre Förderchancen kennen:
Mittwoch, 20.05.2026 | 17:00 Uhr bis ca. 19:00 Uhr
Hier geht es zur kostenfreien Anmeldung.
Ihr Referent für beide Webinare:
Markus Sobau, Geschäftsführer der Consularis GmbH, bringt jahrelange Beratungsund
Praxiserfahrung im Gesundheitswesen mit und ist ein kompetenter Ansprechpartner
für Praxisinhaberinnen und -inhaber.
Marc Däumler
Marc Däumler ist Senior-PR-Berater und Inhaber der Agentur excognito, einer
Kommunikationsagentur für Healthcare und Lifestyle in Berlin.
Es kann jede Praxis treffen. Am wichtigsten sind die ersten 24 Stunden. Besorgen Sie sich sofort den Artikel oder den Beitrag, um zu wissen, was dort berichtet oder behauptet wird. Liegen
klar falsche Behauptungen vor, nehmen Sie mit der Redaktion Kontakt auf und stellen Ihre Ansicht dar. Doch beachten Sie, dass Sie trotz allem der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, wenn es
um einen Patientenfall geht. Die ersten Personen, die Sie informieren, ist Ihr Team, denn die müssen wissen, was sie auf Fragen antworten dürfen oder sollen. Einen Anwalt schalten Sie
idealerweise nur gegen den Patienten ein, wenn dieser über Sie falsche und rufschädigende Behauptungen äußert in dem Artikel oder Beitrag.
„Ärztin gab sich als Expertin aus. Patient gelähmt.“ „Dieser Arzt verpfuschte mein Leben durch eine unnötige Operation und darf weiter praktizieren.“
Ganz gleich, ob die Behauptungen der Patienten oder der Medien stimmen oder nicht: Ist eine negative Nachricht in den Köpfen der Menschen, wird es schwierig, diese wieder ins Positive zu wandeln.
Und das gilt ganz besonders, wenn das im TV oder in der Tageszeitung zu sehen ist. Oft ist die Reaktion der betroffenen Ärzte in so einem Fall: „Ich habe einen exzellenten Ruf im Kollegium und
bei den Patienten, das prallt an mir ab, das glaubt sowieso niemand.“ Falsch! Eine aktuelle Studie aus 2025 vom WDR zeigt: 74 % glauben den Nachrichten im Radio, 62 % vertrauen den Nachrichten
im öffentlich-rechtlichen TV, und grundsätzlich genießen Tageszeitungen von allen Mediengattungen die größte Glaubwürdigkeit. Lediglich die Social-Media-Kanäle liegen bei rund 50 %
Glaubwürdigkeit laut einer Studie der Internationalen Hochschule (2025), was anders ausgedrückt immerhin jeder Zweite wäre.
Wie kommt es zu einer ungewollten Berichterstattung?
Natürlich ist es schön, wenn eine Redaktion ein Interview zu einem aktuellen Thema möchte, mit dem Arzt als seriösen, kompetenten Ansprechpartner, ohne Kosten für die
Veröffentlichung, dafür mit Foto und Namen. Perfekt!
Doch was viele vergessen: Pressearbeit unterliegt nicht dem Heilmittelwerbegesetz, sondern dem
§ 5 Grundgesetz, Pressefreiheit, und das bedeutet genau das: Die Freiheit der Presse, zu entscheiden, was wann wo wie und auch ob berichtet wird, solange es der Wahrheit entspricht. So kann es
durchaus vorkommen, dass das angenehme Interview „ungeschickt“ geschnitten wird oder in einem anderen Kontext erscheint als gedacht. Nicht fair, aber kann passieren. Noch realistischer ist die
Situation, dass beispielsweise eine Patientin sich schlecht oder gar falsch behandelt fühlt, im schlimmsten Fall dies sogar berechtigt, und das noch mit fatalen gesundheitlichen Folgen für sie –
und sich damit an die Boulevardpresse wendet. Wenn Sie nun sagen, das liest doch keiner, hier ein Beispiel: BILD Online besuchen und lesen täglich über 5 Mio. Menschen. Ist der Bericht einmal
dort, ist es sofort in den sozialen Medien – und damit nicht mehr zurückzuholen.
Können Sie als Praxis etwas gegen die Redaktion tun, wenn der Bericht veröffentlicht wurde und Sie sich einer Verleumdung ausgesetzt sehen? Theoretisch ja, zum Beispiel mit einer Gegendarstellung
oder sogar mit Schadensersatz. Praktisch geht jedoch kaum etwas. Deswegen kommt es darauf an, die realistischen und wirksamen Möglichkeiten zu kennen und zu nutzen – und die haben sehr viel mit
Kommunikation zu tun und weniger mit anwaltlicher Auseinandersetzung.
Was kann ich tun, damit es gar nicht dazu kommt?
Das Beste ist immer, es kommt erst gar nicht zum negativen Artikel oder Sie erkennen schon früh, dass am Horizont mediale Gefahr droht. Die häufigsten Möglichkeiten sind schnell erklärt:
Der Anwalt kann dem Patienten (einschüchternd) mögliche Konsequenzen aufzeigen, wenn die Unwahrheit verkündet würde.
Und dann ist es passiert: Sie erscheinen als Pfuscher in der Tageszeitung oder im TV
Als PR-Berater erhielt ich von Ärzten Anfragen, da besorgte Patienten anriefen, um den Arzt auf einen negativen Bericht in der Zeitung über ihn hinzuweisen, und sie fragten sogleich, ob das
stimme, weil man nun verunsichert sei. Und der Arzt wusste von nichts und geriet in Panik.
Mit Panik kommen Sie sicher nicht weit. Die ersten 24 Stunden sind kritisch und damit relevant. Jetzt brauchen Sie einen klaren Kopf: Wenn Patiententermine an dem Tag verschoben werden können,
machen Sie es. Volle Konzentration auf diese vielleicht existenzbedrohliche Krisensituation.
Checkliste: Was tun, wenn es einen negativen Bericht in den Medien gibt?
Dann drohe ich mit einem Anwalt!
Sollte der Patient tatsächlich falsche Behauptungen mit rufschädigen Annahmen verbreiten, sollten Sie gegen diese Person, aber NICHT gegen die Redaktion, rechtlich vorgehen und einen Anwalt auf
Unterlassung beauftragen.
Wenn es eine kleine Regionalredaktion von einem Anzeigenblatt ist, dann kann das Drohen mit dem Anwalt vielleicht Eindruck machen. Eine große, überregionale Redaktion wird sich eher angestachelt
sehen, Ihnen anhand eines redaktionellen Updates zu zeigen, was Pressefreiheit ist. Das ist also nicht zu empfehlen. Rein rechtlich können Sie bei nachweisbar falschen Tatsachen eine
Gegendarstellung verlangen (§ 10 Landespressegesetze), aber das kann sich über Jahre hinziehen. Ein redaktioneller Kommentar hingegen kommt schon einmal vor, aber Hand aufs Herz: Wer liest das?
Immerhin könnten Sie den auf Ihrer Website veröffentlichen.
Welche Kommunikationskanäle sind für eine Richtigstellung oder Stellungnahme sinnvoll?
Im schlimmen Fall kann der Bericht den Tatsachen entsprechen, also nicht anfechtbar sein. So oder so wollen Menschen wissen, ob man Ihnen noch vertrauen kann. Und Vertrauen schaffen Sie durch
eine offene Kommunikation. Jede Arztpraxis besitzt mehrere Kommunikationskanäle, also Möglichkeiten, Informationen zu senden.
Checkliste für Praxiskommunikation
Wie finde ich den richtigen Anwalt oder die richtige PR-Agentur?
Die Kanzlei sollte einen Schwerpunkt im Medienrecht vorweisen können, idealerweise im Bereich Gesundheitswesen. Über die Google-Suche oder ChatGPT können Sie schnell die passende Kanzlei finden.
Die PR-Agentur muss einen Schwerpunkt im Bereich Krisen-PR haben, idealerweise im Bereich Praxen und Kliniken. Auch hier hilft Google und Chat GPT.
Fazit
Besorgen Sie sich sofort den Beitrag oder den Artikel, damit Sie wissen, was behauptet wird. Viele PR-Agenturen und natürlich Anwälte sind auf diese Situationen spezialisiert und können Struktur
und Ruhe in diese stressige Situation bringen.
Haben Sie hierzu Fragen? Sprechen Sie mich jederzeit an unter: [email protected]
Sonja Schroeter
Ihre Ansprechpartnerin bei allen
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Kontakt zum PBV
Sonja Schroeter
Telefon: +49 6151 5012200
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