Mutterpass für Privatärzte. Jetzt bestellbar!

Der aktuelle Mutterpass für Privatärzte ist ab sofort erhältlich. 
Format A5, 32 Seiten, fester Umschlag.

Der Mutterpass ist für 2 Schwangerschaften ausgelegt.



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Videosprechstunde – das gilt für die Abrechnung

 

Die im Rahmen der Corona-Pandemie erarbeiteten Telemedizin-Psychotherapie-Abrechnungsempfehlungen waren bis zum 31.12.2021 befristet und wurden nicht verlängert!

Der Vorstand der Bundesärztekammer hat in seiner Sitzung vom 09./10.12.2021 eine Abrechnungsempfehlung zur telemedizinischen Erbringung von Leistungen im Rahmen der Behandlung von psychischen Erkrankungen beschlossen, die die „Telemedizin-Psychotherapie-Abrechnungsempfehlungen“ unbefristet fortsetzen.

 

Die Krankschreibung per Videosprechstunde ist in die Regelversorgung übergegangen.

Folgendes ist allerdings zu beachten:
Für wie lange eine Arbeitsunfähigkeit (AU)-Bescheinigung, so die Bezeichnung im Behördendeutsch, per Video-Chat ausgestellt werden kann, ist unterschiedlich.

 

Wer dem behandelnden Arzt bekannt ist, kann bis zu 7 Tage auf diesem Weg krankgeschrieben werden. Danach ist für eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) ein persönlicher Praxisbesuch erforderlich.


Wer bei dem Arzt bislang nicht in Behandlung war, maximal 3 Tage.

 

Für eine Krankschreibung per Videosprechstunde wird generell vorausgesetzt, dass die Erkrankung eine Einschätzung im Video-Chat zulässt. Ein Anspruch von Krankenversicherten auf Krankschreibung auf diesem Weg besteht nicht. Der Arzt entscheidet, ob eine AU-Bescheinigung auf Grundlage einer Videosprechstunde ausgestellt wird.



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GOÄ-Reform: ist der Weg jetzt frei?

 

Die Honorarkommission hat empfohlen, beide Gebührensysteme getrennt zu reformieren, damit sollte der Weg für die fertig vorliegende GOÄ-Novelle frei sein. Konkret bedeutet das „Urteil“ der wissenschaftlichen Kommission für ein modernes Vergütungssystem (KOMV) – es soll keine einheitliche Gebührenordnung geben!

 

Klare Absage an eine Bürgerversicherung

Dies ist eine eindeutige Absage an eine Bürgerversicherung, das müsste nun auch der Opposition (nicht nur der SPD) klar werden. Eine Bürgerversicherung würde nach Berechnungen der KOMV mit etwa 7 Mrd. Euro Mehrkosten/Jahr zu Buche schlagen „und dennoch keine Versorgungsprobleme lösen“, heißt es im Bericht „der niedergelassene Arzt 03/20“.

 

Kein Hinderungsgrund für die GOÄ-Reform

„Aus dem Bericht der KOMV kann man völlig richtig schließen, dass es jetzt keinen Hinderungsgrund mehr für eine GOÄ-Reform gibt“, bekräftigte der Bundesvorsitzende Dr. Dirk Heinrich im Podcast der Ärzte Zeitung. Da ist er sich mit BÄK-Präsident Klaus Reinhardt (und dem PBV) einig.

 

Wenn es denn im Mai, oder später, zu einem Deutschen Ärztetag kommen sollte, solle entschieden werden, die GOÄ dem Gesundheitsminister vorzulegen. Würde sich die SPD, die schließlich diese Kommission als Voraussetzung für eine Regierungskoalition gemacht hatte, immer noch verweigern, wäre das ein „Casus Belli“.

Soweit der Ausblick auf eine „geregelte Arbeit“ für die Tage nach den Sonderbedingungen durch Corona.

Ihre Vorstandschaft des PBV



Neuer Rahmenvertrag für PBV-Mitglieder!

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Arbeitsschutzbetreuung und technische Prüfung von Geräten in Ihrer Praxis.

 

Liebe Mitglieder, vielleicht haben Sie auch Post von der BGW bekommen. Alle Arztpraxen müssen zeitnah eine Arbeitsschutzbetreuung nachweisen.

 

Der PBV hat deswegen einen Rahmenvertrag mit BAU-Medizintechnik in Remscheid geschlossen. Dieser sieht Einsparungen von 10 bis 15 % pro Praxis gegenüber den normalen Tarifen vor. Sie erreichen BAU-Medizintechnik unter folgender Anschrift: Dorfmühler Straße 14-16 | 42855 Remscheid |
Telefon 02191 696060 | Fax 02191 6960669 | info@bau-gruppe.com | www.bau-medizintechnik.com


Die genaue Kostenaufschlüsselung können Sie auch in unserem Sekretariat bei Frau Schroeter erfragen.



CarFleet24 – Neue KFZ zu Sonderkonditionen

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Exklusiv für PBV-Mitglieder

 

In Zusammenarbeit mit dem Kooperationspartner CarFleet24 bietet der PBV ab sofort für seine Verbandsmitglieder und deren Familienangehörigen und Mitarbeiter Neufahrzeuge zu Sonderkonditionen – direkt vom deutschen Vertragshändler. Dank eines eigenen bundesweiten Händler-Netzwerks vermittelt CarFleet24 Neuwagen der meistgefragten Automarken jederzeit kompetent, seriös, zuverlässig und günstig.


Vorteile für PBV-Mitglieder

  • Neuwagen aller gängigen Marken
  • Persönliche Ansprechpartner
  • Beste Vorteilskonditionen
  • Zeitlich limitierte Sonderaktionen
  • Abrufscheine für jeden Selbstständigen, Gewerbetreibenden oder Freiberufler
  • Keine Re-Importe oder EU-Fahrzeuge
  • Volle Herstellergarantie
  • Zahlung erst bei Übernahme des Fahrzeuges
  • Keine Vermittlungskosten
  • Hervorragende Barkauf-Angebote
  • Attraktive Leasingkonditionen
  • Günstige Finanzierungen
  • Abwicklung über deutsche Vertragshändler
  • Bundesweite Anlieferung
  • Abwicklung gilt auch für Angehörige und Mitarbeiter


Börse für PBV Mitglieder

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Hier finden alle Mitglieder Ihr Angebot

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    Platzieren Sie in der Mitgliederbörse Ihr Stellenangebot.
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