PBV-Vorstandsmitglieder
Dr. med. Norbert A. Franz, Vorsitzender
Prof. Dr. med. Markus Hambek, 2. Vorsitzender
Dr. med. Christoph Gepp, 2. Vors./Schatzmeister
Dr. med. Thomas P. Ems, Geschäftsführer

Editorial

 

Liebe Mitglieder,

zahlreiche strukturelle Veränderungen stehen dem Gesundheitswesen bevor, einige greifen bereits seit diesem Jahr, wie zum Beispiel das E-Rezept. Gerade im Hinblick auf die elektronische Gesundheitsakte bleiben viele Fragen offen und Zweifel über die Sinnhaftigkeit von Art und Weise mehren sich. Im Bereich der stationären Versorgung macht sich bisweilen Panik breit. Die Lauterbach-Reform könnte sich als Brandbeschleuniger für den unkoordinierten Niedergang der stationären Versorgung erweisen.

Auch wenn sich die privaten Krankenversicherungen erstaunlicherweise an vielen Lauterbach-Projekten beteiligen (so wurde jüngst bekannt, dass die PKVen die Einrichtung von Gesundheitskiosken unterstützen), muss die Gesamtentwicklung nicht zum Nachteil der Privatmedizin sein. Die ein oder andere Flanke, die von der Staatsmedizin freigegeben wird, kann sich als Entwicklungstreiber für die Privatmedizin erweisen. Vorausgesetzt, die Gebührenordnung wird irgendwann doch noch erneuert.

Vor dem hierfür wichtigen Ärztetag findet die Jahreshauptversammlung des PBV am 20. April 2024 in Frankfurt am Main statt. Wir laden Sie daher herzlichst ein, vor Ort teilzunehmen.

Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Vorstand

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der PÄP auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.


 

Programm JHV

11:30 Uhr: Jahreshauptversammlung

12:30 Uhr: Lunchbuffet

13:15 Uhr: Neues aus der Gesundheitspolitik
Dr. Norbert A. Franz, Dr. Thomas Ems, Prof. Markus Hambek, Dr. Christoph Gepp

 

13.15 Uhr: PCR-Tests Point of Care – Eine wertvolle Ergänzung für den Privatarzt
Diagnostic Results GmbH, Essen

14:00 Uhr: KI in Gesellschaft und Herzmedizin
Prof. Dr. med. Benjamin Meder, Heidelberg

14:45 Uhr: Vom Chefarzt zum Privatarzt – Motivation, Umsetzung und Fazit nach 8 Jahren
Prof. Dr. med. Günter Görge, Saarbrücken

15:30 Uhr: Pause (Kaffeepause)

16:00 Uhr: Steuerratschläge für den Privatarzt

Janine Peine, Steuerberaterin und Fachberaterin Gesundheitswesen

16:45 Uhr: Das muss der Privatarzt über neue Urteile wissen

RA Frank Heckenbücker, Justiziar des PBV

17:30 Uhr: Verabschiedung

Wir freuen uns auf zahlreiches Kommen!

Anmeldung:
Per E-Mail an sekretariat@pbv-aerzte.de
Kostenbeitrag für Nichtmitglieder 165 €, Begleitperson 80 €. Mitglieder frei.

 

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Joachim Blum ist Steuerberater und Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e. V.) in der Kanzlei Laufenberg Michels und Partner mbB in Köln.

Janine Peine
Janine Peine ist Steuerberaterin und Fachberaterin Gesundheitswesen
(IBG/HS Bremerhaven) bei ETL Systeme AG Steuerberatungsgesellschaft in Berlin.


Praxismanagement
Privatärztliche Prävention aus Sicht der Steuerberatung

Die Versorgung von Patienten verlagert sich zunehmend in den ambulanten Bereich. Die geplanten Krankenhausreformen werden die Entwicklung zur Erhöhung der ambulanten Versorgung weiter beschleunigen und ambulante Leistungserbringer gleich vor mehrere Herausforderungen stellen, die es einheitlich zu bewältigen gilt. Mit Blick auf die Arbeitsbelastung und Praxisorganisation wird diese Entwicklung durch einen weiteren Effekt mehr als verdoppelt, denn demografische Auswirkungen lösen einen steigenden Versorgungsbedarf bei gleichzeitig sinkenden Fachkräften aus. Ein Dilemma, dem vorsorglich auf mehreren Ebenen begegnet werden muss.

 

Eine Möglichkeit ist, Krankheiten erst gar nicht entstehen zu lassen, statt sie umfangreich und kostenintensiv zu behandeln. Präventionsmaßnahmen rücken immer mehr in den Fokus der Bevölkerung und werden zunehmend nachgefragt. Das Leistungsangebot der Praxis zu fokussieren und Behandlungsschwerpunkte zu setzen, kann sich mehrfach lohnen. Denn zum einen kann durch frühzeitige Nutzung von Präventionsleistungen die Morbiditätsentwicklung verzögert werden und zum anderen kann das eigene Praxisprofil die Attraktivität für Mitarbeiter und Praxisnachfolger erhöhen. Auch die wirtschaftliche Sicherheit für die Praxis sollte bedacht werden, denn durch einen wachsenden Anteil an Privatleistungen werden Einnahmesituation und Praxiswert nicht unerheblich positiv beeinflusst.

Die unternehmerische Entscheidung zum Ausbau von privatärztlichen Präventionsleistungen sollte jedoch nicht nur unter den vorgenannten Gesichtspunkten erfolgen. Es lohnt sich, vorab auch einen Blick in die unterschiedlichen Rechtsgebiete zu wagen, um die dort lauernden Gefahren zu kennen und hier ebenfalls Vorsorge treffen zu können. So kann neben möglichst lange gesunden Patienten eine gesunde Praxis erreicht werden.

 

Was bedeutet das konkret aus Sicht der Steuerberatung?

 

Umsätze aus privat erbrachten Präventionsleistungen sind steuerlich relevante Praxiseinnahmen. Hier die Steuerarten einzeln zu betrachten, bringt Klarheit.

Einkommensteuerliche Behandlung
Privatärztliche Präventionsmaßnahmen sind Praxiseinnahmen, die über die Praxisverwaltungssoftware zu erfassen sind und den steuerlichen Gewinn erhöhen, der dann der Einkommensteuer unterworfen wird. Präventionsleistungen sind daher wie alle Praxiseinnahmen lückenlos und vollständig aufzuzeichnen und in Buchführung und Gewinnermittlung zu erfassen.

Umsatzsteuerliche Behandlung
Die Umsatzsteuer ist komplizierter. Ärzte beachten oft die Umsatzsteuer nicht weiter, erbringen sie doch umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen. Das ist zwar korrekt, soweit tatsächlich Heilbehandlungen vorliegen, also ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht. Bei Präventionsleistungen ist das jedoch nicht ganz so einfach. Daher sieht die Finanzverwaltung hier genauer hin. Präventionsleistungen werden umsatzsteuerlich in Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention unterteilt, was eine genaue Unterscheidung und Dokumentation in der Praxis erfordert.

Die Primärprävention dient der Erhaltung der Gesundheit bzw. soll das Entstehen von Erkrankungen verhindern, beispielsweise durch „Früherkennung“ von Risikofaktoren, wie für Diabetes oder Herz­infarkt, sowie die gezielte Einflussnahme durch Lebensstilmaßnahmen oder ein Risikofaktorenmanagement wie für Ernährung, Bewegung oder Rauchen. Leistungen der Primärprävention sind umsatzsteuerpflichtig, wenn kein konkreter Krankheitsbezug vorliegt und sie lediglich der Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes dienen. Liegen bei Patienten jedoch individuelle Risikofaktoren vor, dann sind Umsätze aus diesen Primärpräventionsleistungen von der Umsatzsteuer befreit.

Die Sekundärprävention dient dem Erkennen von Erkrankungen in einem möglichst frühen Stadium durch sogenannte Früherkennung bei gesunden Patienten, die aufgrund ihres Alters oder Geschlechtes zu definierten Risikogruppen gehören. Leistungen der Sekundärprävention sind in der Regel umsatzsteuerfrei, da ein konkreter Krankheitsbezug vorliegt.

Die Tertiärprävention greift, wenn eine Erkrankung bereits eingetreten ist, sodass durch tertiärpräventive Maßnahmen deren Fortschreiten oder auch deren Wiederauftreten verhindert werden soll. Leistungen der Tertiärprävention sind unstreitig indikationsbezogen und damit umsatzsteuerfrei.

Hinweis
Es ist unerlässlich, das Vorliegen eines Indikationsbezuges bei Präventionsleistungen umfassend in der Patientenakte zu dokumentieren. Der Finanzverwaltung sind auf Nachfrage die Voraussetzungen der Umsatzsteuerfreiheit nachzuweisen, was durch anonymisierte Auswertungen aus der Praxisverwaltungssoftware erfolgen kann. Fehlende Nachweise führen nachträglich zur Umsatzsteuerpflicht.

 

Rettungsanker Kleinunternehmerregelung
Werden umsatzsteuerpflichtige Einnahmen in der Praxis erzielt, bedeutet es nicht automatisch, dass Umsatzsteuer zu zahlen ist. Nach der sogenannten Kleinunternehmerregelung fällt für eigentlich umsatzsteuerpflichtige Umsätze keine Umsatzsteuer an. Voraussetzung ist, dass die umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen des Vorjahres nicht mehr als 22.000 € betragen haben und im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen werden. Zu beachten ist dabei jedoch, dass in diese Jahressummen alle Umsätze des Unternehmerarztes aufzunehmen sind, auch solche außerhalb der Praxis wie z. B. aus der kurzfristigen Vermietung von Immobilien. Die Überwachung der Umsatzgrenzen sollte daher möglichst gemeinsam mit einer Steuerkanzlei erfolgen.

Gewerbesteuerliche Behandlung
Die Gewerbesteuer ist in vielen Praxen eine zu vernachlässigende Steuerart, gehört der Mediziner doch zu den sogenannten Katalogberufen der freien Berufe, der seine Tätigkeit leitend und eigenverantwortlich ausübt. Dennoch kann bei einem umfangreichen Ausbau von Präventionsleistungen eine gewerbesteuerrechtliche Würdigung notwendig werden, zumindest wenn Leistungen innerhalb der Praxis delegiert und von angestellten Ärzten erbracht werden. Nach der sogenannten Stempeltheorie muss der selbstständige Arzt für alle Behandlungen leitend und eigenverantwortlich tätig sein, das heißt, er muss den Behandlungen „seinen Stempel aufdrücken“.

Dafür ist bei Patienten angestellter Ärzte eine enge Einbindung des selbstständigen Arztes in anstehende Voruntersuchungen notwendig, ein Einfluss auf die Behandlungsmethode und der Vorbehalt der eigenen Behandlung „problematischer Fälle“. Je größer die Anzahl der angestellten Ärzte und je umfangreicher die delegierten Leistungen sind, desto schwieriger ist die Stempeltheorie einzuhalten. Wird die Stempeltheorie nicht eingehalten, ist der Arzt – steuerlich gesehen – nicht mehr freiberuflich, sondern gewerblich tätig. Bei vielen Betriebsprüfungen wird hier inzwischen ein Prüfungsschwerpunkt gesetzt. Auch an dieser Stelle ist daher eine gründliche Dokumentation erforderlich, um das Einhalten der Stempeltheorie nachzuweisen, denn auch hier hat der selbstständige Arzt die Beweislast.

 

Zusammenfassung

 

Eine wachsende Praxisstruktur und erweiterte Leistungsangebote bringen auch steuerliche Herausforderungen mit sich, die nicht vernachlässigt werden sollten. So kann ein böses Erwachen bei der nächsten Betriebsprüfung mit womöglich hohen Steuernachzahlungen vermieden werden. Eine frühzeitige Zusammenarbeit mit Steuerkanzleien, die die branchentypischen Besonderheiten beherrschen, ist dabei hilfreich und effektiv.


Joachim Blum ist Steuerberater und Fachberater für das Gesundheitswesen (DStV e. V.) in der Kanzlei Laufenberg Michels und Partner mbB in Köln.

PBV-Vorstandsmitglieder
Dr. med. Norbert A. Franz, Vorsitzender
Prof. Dr. med. Markus Hambek, 2. Vorsitzender
Dr. med. Christoph Gepp, 2. Vors./Schatzmeister
Dr. med. Thomas P. Ems, Geschäftsführer

Standpunkt
Gemeinsame Erklärung von Verbänden und Organisationen aus dem Gesundheitswesen

Demokratie und Pluralismus als Fundament für ein menschliches Gesundheitswesen.

 

Berlin, 18.03.2024 – Demokratie und Pluralismus sind Grundvoraussetzungen für ein Leben in Frieden und Freiheit. Sie sind elementar für das Wohlergehen unseres Landes und Fundament für das Zusammenleben und Zusammenwirken in allen Bereichen unseres gesellschaftlichen Miteinanders. Auf dieser Basis steht auch und gerade das Gesundheitswesen in Deutschland. Hier zählen Toleranz, Mitmenschlichkeit und Vielfalt, denn Medizin kennt keine Grenzen. Die Beschäftigten in unserem Gesundheitswesen kommen aus allen Teilen der Welt. Patienten werden gemäß unserem beruflichen Ethos unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, sozialem Status oder sexueller Orientierung medizinisch versorgt.

Ärzte als Initiatoren dieser Erklärung wie auch weitere Professionen aus dem Gesundheitswesen betrachten deshalb mit großer Sorge, wie Hass und Hetze zunehmen und unsere demokratischen Werte mehr und mehr infrage gestellt werden. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte sind für ein menschliches, diskriminierungsfreies Gesundheitswesen essenziell. Menschen mit Migrationshintergrund sind selbstverständlich Teil unserer Gesellschaft. Auf ihren Beitrag will und kann die medizinische und pflegerische Versorgung in Deutschland nicht verzichten. Der Austausch von Ideen und die Zusammenarbeit mit Menschen aus verschiedenen Nationen und Kulturen bereichern unsere Arbeit, sie sind unerlässlich für wissenschaftliche Exzellenz und medizinischen Fortschritt.

Es ist ermutigend, dass Woche für Woche Hunderttausende Menschen für den Erhalt von Freiheit und Demokratie auf die Straße gehen. Es ist unser aller Aufgabe, unsere freiheitliche Grundordnung gegen demokratiefeindliche Kräfte zu verteidigen, uns jeglichen radikalen, ausgrenzenden Tendenzen entgegenzustellen und für die Achtung der Menschenwürde einzustehen.

Diesem Ansinnen fühlen sich die Berufsgruppen und die Einrichtungen in unserem Gesundheitswesen in besonderer Weise verpflichtet.

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Erklärung und Unterstützer
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Sonja Schroeter
Ihre Ansprechpartnerin bei allen
Fragen rund um den PBV

Kontakt zum PBV
Sonja Schroeter
Telefon: +49 6151 5012200
Mobil: +49 152 02146178
Fax: +49 6151 22813
sekretariat@pbv-aerzte.de

Sprechzeiten
Montag von 15:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch von 15:00 – 18:00 Uhr
Freitag von 09:00 – 13:00 Uhr



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